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Autor Thema: Immobilienfinanzierung - Problem mit Sondertilgung  (Gelesen 2849 mal)
Adriana
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« am: November 09, 2006, 18:25:57 »

Mein Problem bezieht sich auf eine aktuelle Immobilienfinanzierung und zwar betrifft es die Sondertilgungen .

Wie ich bereits hier , im Forum gelesen habe , kann man eine Immobilienfinanzierung nicht vorzeitig kündigen / bezahlen , ohne  die vereinbarten Zinsen trotzdem zahlen zu müßen .

Ich beschreibe hier den genauer Ablauf , damit man mich richtig versteht :

Die Finanzierung habe ich über einen Vermittler ( in Wolfsburg ) beantragt - mein Fehler !  , als wichtige Finanzierungs Bedienung habe ich flexible Sondertilgungen mit ihm ( mündlich ) vereinbart und sehr ausdrücklich darauf bestanden .

Wie es üblich ist , habe ich dem Vermittler alle Finanzierungsunterlagen geschickt , damit er für mich eine passende Finanzierung sucht ( angeblich bei mehrere Banken ) .

Nach 3 Tage bekamm ich die " freudige Mitteilung " , daß eine Bank bereit wäre , meine ETW zu finanzieren , der Name der Bank ( nennen wir sie Bank A ) wurde mir genannt .

Die Unterlagen wurden von " mein Vermittler " an die Bank A geschickt . Die Bank A ( aus München ) aber schickte meine Unterlagen weiter an die Bank B ( aus Duisburg ) , die die Finanzierung übernommen hat .

Damit haben die Probleme begonnen : Die Unterlagen von Bank B ( Duisburg ) wurden zu Bank A ( München ) geschickt , die sie weiter an meinem Vermittler ( Wolfsburg ) geschickt hat und er dann MIR ( nach München ) die Unterlagen schickte .

Natürlich haben nach so viele Umwege Unterlagen gefehlt ( z.B. der Tilgungsplan ) der mir 1 Tag NACH Kaufvertragabschluss per E-Mail geschickt wurden .

Da ich merkte , daß in dem Finanzierungsvertrag KEINE Sondertilgung Vereinbarungen standen , fragte ich VOR UNTERSCHRIFT der Vermittler danach , er sagte mir , die würden in den Tilgungsplan stehen .

Nachdem die Finanzierung und der Kaufvertrag ( kein Rücktrittsrecht ) abgeschlossen wurden , bekamm ich wie oben gezeigt der Tilgungsplan ( ob dies absichtlich gemacht wurde ? -  kann ich nicht beweisen ) .

 Natürlich standen da KEINE SONDERTILGUNGSVEREINBARUNGEN drin !

Habe dann die finanzierende Bank angerufen ( Bank B ) - die sagten mir , der Vermittler sollte eigentlich wissen , daß gemäß AGB der Bank B ( die mir NICHT ausgehändigt wurden ) Sondertilgungen NICHT MÖGLICH SIND .

Jetzt sitze ich auf eine Finanzierung mit einer Laufzeit von 35 Jahren ( kann in 35 Jahren bereits tot sein , da ich jetzt 46 bin ! ) und habe keine Möglichkeit , die Finanzierung vorzeitig abzulösen , bzw. die Laufzeit durch Sondertilgungen zu verkürzen .

Ich vermute , ich kann in diesen Fall nichts dagegen unternehmen , stelle hier trotzdem die Frage : WAS KANN ICH TUN , um Sondertilgungen zu leisten und die Finanzierung Laufzeit zu verkürzen ?

Vielen , herzlichen Dank für hilfsreiche Antworten .

WER haftet eigentlich für die Vorspiegelung falscher Tatsachen ( bezüglich Sondertilgung Vereinbarung ) : " mein Vermittler " , Bank A oder Bank B ( oder keiner ) ?
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Liebe Grüße , Adriana
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« am: November 09, 2006, 18:25:57 »

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« Antworten #1 am: November 10, 2006, 10:37:17 »

Hallo Adriana,

Das ist wirklich ein Problem, den Mündliche Aussagen haben vor Gericht sehr wenig Aussicht auf Erfolg.

Wer für die Vorspiegelung falscher Tatsachen? Eine gute Frage aber ohne das etwas Schriftlich festgehalten wurde, zumindest Zeugen des Gesprächs als beweis rangebracht werden können, sieht es sehr übel aus. Auf Kulanz der Banken ist hierbei nicht zu hoffen, denn die sprechen sich von aller Schuld frei. Das ist das Gefährliche wenn man Vermittler einsetzt. Diese Arbeit hätte man sich besser selbst gemacht und das Gespräch mit der Hausbank gesucht.

35 Jahre Laufzeit ist wirklich etwas überzogen, bei dem geringen Zins der heute für Hypotheken verlangt wird.

Um die Schuldfrage zu erörtern wer nun hier falsch gespielt hat, bedarf es schon die Aussage der Bank A.

< Habe dann die finanzierende Bank angerufen ( Bank B ) - die sagten mir , der Vermittler sollte eigentlich wissen , dass gemäß AGB der Bank B ( die mir NICHT ausgehändigt wurden ) Sondertilgungen NICHT MÖGLICH SIND . >

Daran erkennst Du das sich die Bank B nun aus der Affäre ziehen will. Es lief über einen Makler und da er Dir Bank A empfohlen und die wiederum hat Bank B beauftragt die Finanzierung zu übernehmen.

Es wird schwer werden dem Makler zu Rechenschaft zu ziehen, zumindest Ihm nachzuweisen das er davon Kenntnis hatte, das eine SONERTILGUNG ausgeschlossen ist.

Ich werde mal den Beitrag an Herrn Geburtig weiterleiten und versuchen alte Quellen bei der Bank anzuzapfen. Vielleicht haben die eine Lösung für das Problem.
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Adriana
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« Antworten #2 am: November 11, 2006, 20:11:37 »

Vielen Dank erstmal für die Antwort - ich habe schon befürchtet , mein Problem ist schwer zu verstehen !

Die finanzierende Bank ( der Bänker der meine Unterlagen bearbeitet hat ) hat mir telefonisch klargemacht , daß der Vermittler verpflichtet wäre das vermittelndes Produkt zu kennen und der Kunde darüber umfassend zu beraten .

Der Vermittler gibt neulich selber SCHRIFTLICH ZU , über die Sondertilgungen nicht richtig informiert zu sein , und nicht vorher gewusst zu haben , daß keine Sondertilgungen möglich sind  Shocked.

Habe darüberhinaus noch eine Frage : kann die Bank evtl. den Finanzierungsvertrag bzw. der anfänglicher Tilgungssatz nachträglich ändern ( von 1 % auf 2 % ) und wenn ja , welche Kosten kommen auf mich zu ?

Ich meine , wenn ich monatlich mehr ( statt 1 % , 2 % ) tilge , verringert sich dadurch die Laufzeit , der Restschuld ist nach Ende der Zinsfestschreibung ( 10 Jahren ) geringer .

Nach Ende der Zinsfestschreibung habe ich ( laut Aussage der finanzierende Bank ) die Möglichkeit , eine eimalige Sondertilgung zu leisten und dann der Finanzierungsvertrag mit neuen Zinskonditionen / Restschuld fortzusetzen oder mir eine andere Bank suchen und eine Anschlussfinanzierung beantragen .

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Liebe Grüße , Adriana
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« Antworten #2 am: November 11, 2006, 20:11:37 »

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« Antworten #3 am: November 13, 2006, 15:20:46 »

Herr Geburtig schreibt uns dazu:

Sorry, Finanzdienstleistungen sind nicht meine Gebiet. Die Verbraucherzentralen haben dafür Experten, welche sich mit dieser Materie beschäftigen.

Das ist auch meine Meinung und währe die beste Lösung. Man kann sich nicht in allen Gebieten auskennen, dennoch besten Dank von meiner Seite, an Herrn Geburtig.

Du schreibst:

Die finanzierende Bank ( der Bänker der meine Unterlagen bearbeitet hat ) hat mir telefonisch klargemacht , daß der Vermittler verpflichtet wäre das vermittelndes Produkt zu kennen und der Kunde darüber umfassend zu beraten .

Das sollte auch so sein! Man müsste Ihm jetzt nachweisen das er falsch beraten hat. Da er aber seinen Fehler SCHRIFTLICH zugegeben hat, währe es das Beste einen Anwalt oder wie gesagt die Verbraucherzentrale aufzusuchen. Es geht schließlich um sehr viel Geld, was man mehr bezahlt hat.

Der Zinssatz könnte, wenn die Bank mitspielt um einen weiteren % Punkt angehoben werden. Dazu währe ein Gespräch bei der Bank die, die Wohnung finanziert erforderlich. Da möchte ich dem Finanzinstitut nicht vorgreifen und eine Aussage treffen, die nachher ins Leere geht.
Auf jedem Fall würde jeder % Punkt die Laufzeit um einiges verringern. Um eine genaue Aussage zu machen müsste man die Gesamtsumme wissen.  Es ist Richtig, wenn man monatlich mehr als 1 % oder 2 %  tilgt , verringert sich die Laufzeit und die Restschuld ist nach Ende der Zinsfestschreibung  von  10 Jahren geringer. Aber da sollte man wenn man es sich leisten kann, bei den heutigen Zins etwas höher einsteigen. Keiner kann vorhersagen was in den nächsten Jahren so kommt oder wie der Zins sich wohin bewegt.

Nach Ablauf der Vertragszeit kann man die Bank wechseln oder eben einen neuen Vertrag bei der jetzigen Bank eingehen. Da würde ich sagen, wenn man zufrieden ist und sich gut aufgehoben fühlt, dann auch dort zu bleiben.

Ich warte noch auf die Antwort auf meine Anfrage bei der VB-Bank. Werde Dich dann informieren.

Hier kann man sich die Hypotheken, Belastungen online berechnen

http://www.n-heydorn.de/hypothek.html

http://www.finanzpartner.de/rechner/hcalc.htm

http://www.immobilien-schuessler.de/download/Hypotheken_berechnen.htm
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« Antworten #4 am: November 16, 2006, 18:10:53 »

Vielen , herzlichen Dank für Ihre Hilfe !

Ich werde erstmal versuchen , die Bank irgendwie dazu zu bewegen , den Tilgungssatz von z.Z. 1 % auf 2 % zu steigen , dadurch verringert sich die Laufzeit tatsächlich um 10 Jahren  Cheesy ( freumichsehr ) .

Erst wenn die Bank nicht " mitspielt " werde ich mich an eine Verbraucherzentrale wenden und Hilfe suchen  Wink .

Ich werde hier auf alle Fälle berichten , was daraus wurde .

Danke nochmal recht herzlich !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Liebe Grüße , Adriana
jura69
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« Antworten #5 am: Juni 16, 2009, 22:36:21 »

Diese Vereinbarung muss natürlich vorher geregelt werden. Die Bank verdient ja an einer niedrigeren Tilgung mehr.
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jura69
Gast
« Antworten #6 am: Juni 16, 2009, 22:37:06 »

ach ja und bei einer höhren Tilgung erhöhen sich in der Retel auch die Zinsen.   Wink
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