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Flugpassagiere: Klagerecht am Ab- oder ZielflughafenEuGH stärkt Rechte zur Durchsetzung von Ansprüchen
Der EuGH entschied, dass Passagiere eine Fluglinie mit Sitz in einem anderen EU Mitgliedsstaat nicht nur an deren dortigem Sitz klagen können, sondern die Klage kann auch wahlweise beim Gericht des Ab- oder des Zielflughafens eingebracht werden (Az: C-204/08).
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Quelle: europakonsument.at