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Autor Thema: Flugpassagiere: Klagerecht am Ab- oder Zielflughafen  (Gelesen 261 mal)
“oldie” - Ex-Mitglied
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Silber
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« am: August 13, 2009, 13:04:12 »

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Flugpassagiere: Klagerecht am Ab- oder Zielflughafen
EuGH stärkt Rechte zur Durchsetzung von Ansprüchen
 
Der EuGH entschied, dass Passagiere eine Fluglinie mit Sitz in einem anderen EU Mitgliedsstaat nicht nur an deren dortigem Sitz klagen können, sondern die Klage kann auch wahlweise beim Gericht des Ab- oder des Zielflughafens eingebracht werden (Az: C-204/08).
Weitere Informationen finden Sie >hier<.


Quelle: europakonsument.at
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