OLG Nürnberg: Festhalten an offensichtlich falscher Preisangabe
(Hinweis vom 10.06.2009, Beschluss vom 23.07.2009 - 14 U 622/09)
Zur Frage, wann beim Internetversandhandel ein wirksamer Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages vorliegt. Es kann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn ein Käufer bei einem im Internetversandhandel abgeschlossenen Kaufvertrag den Verkäufer an einer offensichtlich falschen Preisangabe festhält. Aus den während des Bestellvorgangs erkennbaren Umständen (kein Sonderangebot und 10-fach höherer Preis vergleichbarer Markenprodukte) und aus der Bestellung einer für den Normalverbrauch unüblichen Anzahl der angebotenen Ware (hier: 18 Plasma-Flachbildschirmfernsehgeräte) kann geschlossen werden, dass der Käufer die falsche Preisangabe unredlich ausnutzen wollte.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20090178.htmIch wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.
Joachim Geburtig
www.geburtig.info