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Autor Thema: smsfree24.de  (Gelesen 2574 mal)
Rick24146
Silber
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Beiträge: 593


Humor ist wenn man trotzdem Lacht


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« am: Dezember 28, 2006, 19:24:17 »

Hy,

aus Aktuellem Anlass suche ich Geschädigte der Seite smsfree24.de. Es handelt sich hierbei auch wieder um einen KOSTENPFLICHTIGEN SMS Anbieter, der aber leider das Pech hat hier in Kiel zu sitzen. Ich würde gerne vor Ort Rechechieren um den " Be-TREIBERN " mal auf die Füße zu treten. Von Mails bis Mahnungen ist alles wichtig.

Noch wichtiger ist sich dort NICHT Anzumelden.

Rick [smiley=kaputtlach.gif]
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« am: Dezember 28, 2006, 19:24:17 »

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Jolinar
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Beiträge: 3



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« Antworten #1 am: Januar 15, 2007, 10:12:04 »

Hallo Rick,
ob ich eine Geschädigte bin, kann ich noch nicht sagen. Meine Tochter (15) hat sich wohl bein smsfree24 angemeldet und das Kleingedruckte nicht gelesen. Jetzt drohen die schon mit rechtlichen Schritten, aber sie ist sich gar keiner Schuld bewusst.
Die von denen registrierte IPNummer ist nicht ihre. Die eine angegebene SMS, die sie versandt haben soll, ist an wen, den sie nicht kennt, außerdem VOR der Anmeldung versandt. Irgendwas stinkt da, aber ich weiß nicht, wie ich ihr helfen kann.
Wir haben eine Mail geschrieben, dass wir nicht zahlen werden, aber er droht weiter. Was noch kommt, kann ich nicht sagen.
Gruß Jolinar
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“oldie” - Ex-Mitglied
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Silber
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Beiträge: 2057


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« Antworten #2 am: Januar 15, 2007, 14:15:04 »

Hallo Jolinar.

Ihre Rechte nach Vertragsschluss:

Sonderfall Minderjährige

Kinder unter 7 Jahren können keine wirksamen Erklärungen abgeben. Minderjährige zwischen 7 und 17 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig, d.h. sie können grundsätzlich ohne Einwilligung oder Genehmigung der Eltern keine gültigen Verträge schließen. Eine Ausnahme hiervon wird nur für „Taschengeld“ -Einkäufe gemacht. Ein Beispiel für ein ausnahmsweise wirksames Geschäft ist der Kauf eines Bonbons am Kiosk. Hierunter fallen also kleinere Einkäufe, die auch sofort mit dem Taschengeld bezahlt werden.
Abonnements oder auch einmalige Zahlungspflichten, die sich aus einem „Vertragsschluss“ im Internet ergeben, bleiben jedoch ohne die Genehmigung der Eltern unwirksam!
Die Eltern sollten daher dem Anbieter mitteilen, dass sie den Vertragsschluss nicht genehmigen und zum Beweis der Minderjährigkeit eine Fotokopie des Personalausweises des Minderjährigen mitschicken.

Möglich, dass Rick hierzu noch etwas beiträgt.


Gruß "oldie"


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Es wird ausdrücklich betont, dass ich keinen Einfluss auf die Inhalte der gelinkten Seiten habe. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten in diesem Forum.
BEI HILFE: Diese Info stellt meine persönliche Auffassung dar und ist keine Rechtsberatung. Die Verwendung erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt ihrer Wahl.
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« Antworten #2 am: Januar 15, 2007, 14:15:04 »

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Jolinar
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Beiträge: 3



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« Antworten #3 am: Januar 15, 2007, 21:17:11 »

Ich hoffe, dass das stimmt. Das hatte ich ihm nämlich auch geschrieben und heute hat er geschrieben, dass wir nun Post vom Inkassobüro bekommen. Er widerspricht allen meinen Argumenten, beruft sich vor allem auf das Handy, mit dem das abgeschlossen wurde. WEil man in D keinen Vertrag als Minderjähriger machen könnte. Das Handy läuft natürlich auf uns und ist ein Kartenhandy....
Ich bin echt beunruhigt.
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“oldie” - Ex-Mitglied
Forumadministrator
Silber
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Beiträge: 2057


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« Antworten #4 am: Januar 16, 2007, 01:15:02 »

Hi Jolinar,

nicht vom Inkassounternehmen einschüchtern lassen.

Bei einen Gerichtlichen Mahnbescheid (Forderung wird vom Gericht nicht geprüft) brauchst Du auch keine Angst zu haben. Du musst nur innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Häkchen bei: Ich widerspreche den Anspruch insgesamt. (Das Formular hängt mit dran.)
Das Mahnverfahren geht dann in die Klage über. Die werden sich aber hüten, denn  sie müssen um ihre Forderung durchzusetzen, dies begründen ob und in welcher Höhe die Forderung gegenüber dem Schuldner rechtmäßig ist und das können sie wahrscheinlich nicht. Das könnte dann für unseriöse Anbieter Folgen haben.

Grundsätzlich ist bei Anmeldungen im Internet der Unternehmer beweispflichtig. Die alleinige Bekanntgabe von Name und Adresse reicht für so einen Beweis jedenfalls nicht aus.

Solange man sich mit denen auseinander setzt, sind die der Meinung, dass man verunsichert ist. Es wird mit Mahnungen und Drohungen versucht, an das Geld der Betroffenen zu kommen.
Daher keine Kommunikation mehr und den ganzen Schriftverkehr ausdrucken bzw. Speichern und aufheben. Für alle Fälle.

Bitte hier lesen:
[size=12]Vorgehen bei ungewollten Internet-Abo-Verträgen[/size]

[size=12]Nähere Informationen für Betroffene [/size]

[size=12]Änderungen und Kommentare zu smsfree24.de[/size]


Gruß "oldie"
« Letzte Änderung: Januar 16, 2007, 01:32:04 von oldie » Gespeichert

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Jolinar
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« Antworten #5 am: Januar 16, 2007, 08:46:32 »

Hallo,
das Ruhigbleiben fällt mir ziemlich schwer. Aber haben wir gemacht, seit wir aus den auch von euch angeführten Seiten einen Widerspruch dahin geschickt haben. Ich habe auch meiner Tochter gesagt, sie soll nicht reagieren, auch keine Empfangsbestätigung schicken. Wie gesagt, kam dann gestern der Inkassohinweis. Mal schauen,wie es jetzt weiter geht.   Embarrassed
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Rick24146
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Humor ist wenn man trotzdem Lacht


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« Antworten #6 am: Januar 16, 2007, 18:39:25 »

Hi Jolinar,


lass dich nicht von solchen Drohungen Einschüchtern und sitze es erst einmal aus. Wenn sich dann ein Inkasso meldet teile uns bitte Unbedingt mit um welches Inkasso es sich Handelt. Bitte hebe alle Unterlagen auf ( Mails DRUCKEN ), Briefe und alles was kommt. Auch am besten was du denen zurück geschrieben hast.

Wie im ersten Teil beschrieben befinde ich mich ebenfalls in Kiel und wenn es dann nicht anders geht fahre ich da mal hin um zu klopfen.

Nicht Panisch werden, es bringt nichts und greift die Nerven an  Wink

Rick
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“oldie” - Ex-Mitglied
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« Antworten #7 am: April 24, 2008, 14:55:56 »

[size=12]w.w.smsfree100.de / w.w.smsfree24.de[/size]

[size=14]Urteil v. 26.03.2008, Az. 17 C 62/08, AG Hamm.[/size]

Shiftworx GmbH (Fa. Micro SD 256 Ltd., w.w.smsfree100.de, w.w.smsfree24.de) verliert beim >Amtsgericht Hamm<.  

Das Amtsgericht Hamm hat die Klage abgewiesen und die Kosten des Rechtsstreits ist der Klägerin (smsfree100.de) auferlegt worden.

Zum Volltext: >hier klicken<  

[size=10]Quelle: verbraucherrechtliches.de[/size]

(Zedentin = Forderung von dem Gläubiger)


Gruß "oldie"
« Letzte Änderung: April 24, 2008, 15:17:30 von oldie » Gespeichert

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