Liebe Leser/innen,
wie immer zum Wochenende unser aktueller Newsletter:
1. Kommt die Agenda 2020?Der Politikwissenschaftler Christoph Butterwegge warnt vor der "Agenda 2020" und ein verschärftes Hartz IV System. Werden die Unternehmen und Besserverdiener nicht an dem Schuldenbetrag entscheident beteiligt, sind Sozialkürzungen unausweichlich ... Lesen Sie weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/verschaerfung-von-hartz-iv-kommt-die-agenda-2020-0011.php2. Hat die Behörde das Einkommen unzureichend im Hartz IV Bescheid angerechnet, so sind die Betroffenen bei Überzahlung nicht verpflichtet den Betrag zurück zu erstattenDas Sozialgericht Dortmund (Aktenzeichen: S 28 AS 228/08 urteilte: Hat die Arge das Einkommen unzureichend im Hartz IV Bescheid angerechnet, so sind die Betroffenen bei Überzahlung nicht verpflichtet den Betrag zurück zu erstatten. Das gilt dann, wenn im ALG II Bewilligungsbescheid nicht ohne weiteres erkennbar ist, dass die Behörde das Einkommen unzureichend angerechnet hat. Bei einer Unkenntnis von "Überzahlung" liegt keine "grobe Fahrlässigkeit" vor. Die zuviel gezahlten Gelder müssen nicht zurück erstattet werden. ... Lesen Sie den ganzen Artikel:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-keine-erstattung-bei-alg-ii-ueberzahlung9223.php3. Bundessozialgericht: Möblierung gehört zu UnterkunftskostenWie in einem jetzt veröffentlichten Urteil (BSG, Az. B 14 AS 14/08 R) des Bundessozialgerichts zu entnehmen ist, kommt es bei der Übernahme von Wohnungskosten für Hartz-IV Berechtigte nicht auf die Ausstattung der Wohnung an, sondern nur auf die letztlich entstehende Belastung für die Allgemeinheit. Voraussetzung ist allerdings, dass die Ausstattungsmerkmale unabdingbar mit der Wohnung verbunden sind. ... Lesen Sie weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-moeblierung-gehoert-zu-unterkunftskosten98112.php4. Erreichbarkeit oder Ortsanwesenheit: Viele Hartz-IV Betroffene fühlen sich durch die Pflicht zur Ortsanwesenheit gedemütigt – zu Recht!Zunächst einmal ist es wichtig zwischen Gesetzen und Anordnungen des Verwaltungsrats der BA zu unterscheiden. Während das Gesetz im SGB III, § 119 von dem Arbeitslosen verlangt, dem Arbeitsamt zur Verfügung zu stehen, hat der Verwaltungsrat des Arbeitsamtes per Anordnung eine Ortsanwesenheitspflicht erlassen. Die Ermächtigung dazu ergibt sich wiederum aus einem Gesetz. Im SGB III § 152 wird die Bundesagentur ermächtigt, durch Anordnung näheres zu bestimmen zu den Pflichten des Arbeitslosen, Vorschlägen der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung Folge leisten zu können. ... Lesen Sie weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-erreichbarkeit-oder-ortsanwesenheit9874.php5. ALG II & 400 EURO JobGrundsätzlich gilt nach § 11 Abs. 2 SGB II, dass ein Erwerbseinkommen bis zur Höhe von 100 EUR stets anrechnungsfrei bleibt. Wer also nur bis zu 100 EUR im Monat verdient, der bzw. dem darf die ARGE bzw. der Landkreis nichts davon abziehen. Mit dieser Pauschale von 100 EUR sollen alle Kosten abgedeckt sein, die zur Erzielung des Einkommens anfallen. Also z.B. Fahrtkosten, Kosten für Arbeitskleidung und Arbeitsgeräte und für private Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht). Lesen Sie weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-alg-ii-bezug-400-euro-job9981.php 6. Hamburger Hartz-IV Bezieher stellt Strafantrag gegen den FDP Parteivorsitzenden Guido WesterwelleHeiko Kohlmeyer (gelernter Lebensmitteltechniker, 39) aus Hamburg setzt sich gegen den FDP Vorsitzenden Guido Westerwelle zur Wehr und stellt einen Strafantrag bei der Polizei wegen Beleidigung. Westerwelle hatte am Wochenende gegenüber der Saarbrücker Zeitung gesagt: "Es gibt kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit". Für den FDP Politiker sei es unerträglich, wenn Arbeitslose in Talk-Shows erklären würden, sie lebten von Hartz-IV und würden dennoch "schwarz arbeiten gehen". "Die werden bei uns kein Geld bekommen", so Westerwelle. Lesen Sie weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-betroffener-zeigt-guido-westerwelle-an09111.php 7. Erwerbsloseninitiativen fordern Aussetzung der Hartz IV-SanktionenEine Aussetzung der Sanktionen für auf Hartz IV Leistungen angewiesene Menschen fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Prekäre Lebenslagen. Auf ihrem Bundestreffen vom 4.- 6. September in Hannover haben die Vertreterinnen und Vertreter unabhängiger Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen beschlossen, den Aufruf des Bündnisses für ein Sanktionsmoratorium zu unterstützen und weiter zu verbreiten. Lesen Sie weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/aussetzung-der-hartz-iv-sanktionen-gefordert98811.php8. ALG II Ratgeber für Eltern mit KindernKindern von 0 -5 Jahren wird ein monatlicher Betrag von 215 € als bedarfsdeckend zugestanden, Kindern von 6 – 13 Jahren 251 € und von 14 bis 17 Jahren 281€. Die Höhe der ALG II Regelleistung für Kinder wird dabei anhand der Regelleistung von Erwachsenen bestimmt. Sie ist aber nicht unabhängig von der politischen Entwicklung zu sehen. Das zeigt die Einführung eines höheren Bedarfs für Kinder zwischen 6 – 13 Jahren zum 1 Juli 2009 (vorher wurden Kinder von 0 – 13 Jahren in einen Topf geworfen!). Diese Unterscheidung, die der Gesetzgeber eigentlich mit der Einführung des Alg II abgeschafft hatte... Lesen Sie weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ratgeber-alg-ii-anspruch-fuer-kinder21102.php9. Heute: Flashmob für einen flächendeckenden MindestlohnAuch die Gewerkschaften scheinen neue Protestformen ausprobieren zu wollen. Anstatt den Reden auf der Tribüne von Gewerkschaftsfunktionären zu lauschen, soll nun ein sog. Flashmob für die nötige Aufmerksamkeit sorgen. Ein "Flashmob" ist eine scheinbar spontane, blitzartige Bildung eines Menschenauflaufs (Mob). Diese kreative Aktionsform ermöglicht in kurzer Zeit und mit wenig Aufwand ein sehr starkes Bild in der Öffentlichkeit zu erzeugen. Der Protest findet bundesweit in vielen Städten statt ...
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