Europäischer Gerichtshof kippt Wertersatz-Regelung
im Falle des Widerrufes
Der Europäische Gerichtshof hat am 03.09.2009 durch ein Urteil bisherige Regelungen im deutschen Recht zum Wertersatz im Falle des Widerrufes gekippt. Bis auf wenige Ausnahmefälle muss der Verbraucher im Falle des Widerrufes keinen Wertersatz mehr zahlen.Die Folgen für den Versandhandel sind weitreichend, da diese Rechtsprechung die Kostenkalkulation von Internethändlern durcheinanderwirft. So hatte bereits die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof darauf hingewiesen, dass finanziellen Nachteilen von Internethändlern dadurch begegnet werden kann, dass diese die Kosten für den Wertersatz im Falle des Widerrufes einfach in die Preiskalkulation mit aufnehmen. Unter dem Strich wird es somit für den Verbraucher teurer. Verbraucherschutz sieht anders aus.
Eine wichtige Frage ist, ob die aktuelle Muster-Widerrufsbelehrung geändert werden muss. Nach unserer Information sieht man zurzeit im Bundesjustizministerium keinen Handlungsbedarf. Ganz so einfach ist es jedoch nicht. Nach unserer Auffassung empfiehlt es sich in bestimmten Fällen, die Muster-Widerrufsbelehrung abzuändern.
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vertreten durch die Rechtsanwälte Christian Langhoff, Dr. jur. Rolf Schaarschmidt und Johannes Richard
Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.
Joachim Geburtig
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