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Autor Thema: Das Rechtsberatungsgesetz und seine Tücken  (Gelesen 329 mal)
monxx77
Gast
« am: Mai 20, 2004, 14:07:32 »

Teil 1

Das Rechtsberatungsgesetz:

Seit vielen Jahren diskutieren Anwälte, Ministerien, Verbände und Organisationen, Medien und Verbraucherschutzverbände darüber, ob das Rechtsberatungsgesetz abgeschafft oder zumindest geöffnet werden soll.

Das Rechtsberatungsgesetz verbietet die gesamte Beratung in allen rechtlichen Fragen - selbst einfachster Art - sowohl entgeldlich als auch unentgeltlich - sowie jede Rechtsbesorgung und behält diese im wesentlichen den Rechtsanwälten vor.

Mit wenigen Ausnahmen dürfen bestimmte Verbände und Organisationen Rechtsberatung durchführen. Diese Monopolisierung der Rechtsberatung dient weitgehend den wirtschaftlichen Interessen der Rechtsanwälte und das hatte eine unrühmliche Geschichte:

Das Rechtsberatungsgesetz - eine "Errungenschaft" der Nazi-Juristen:

Folgendes Zitat haben wir aus der juristischen Wochenschrift, einer Fachzeitschrift für Juristen, von 1936 entnommen. Darin heißt es:

"Dem Führer und Reichskanzler gilt der unauslöschliche Dank der deutschen Anwaltschaft für das Deutsche Rechtsberatungsgesetz zur Verhütung von Missbräuchen auf dem Gebiet der Rechtsberatung: Ein Gesetzgebungswerk, dass im marxistisch - liberalistischen Parteienstaat eine völlige Unmöglichkeit gewesen wäre, dass nur auf dem festen Boden nationalsozialistischer Weltanschauung entstehen konnte und in jahrelanger Arbeit vorbereitet wurde von dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen. Soweit jüdische Anwälte noch praktizieren, verdanken sie das dem Großmut des Führers und müssen sich ihm würdig erweisen..."

Mit dem Rechtsberatungsgesetz haben sich nationalsozialistische Juristen zum Einen das Rechtsberatungsmonopol gesichert und versuchten andererseits damit die jüdischen Konkurrenten aus dem Markt zu verdrängen. Damit waren Sie, wie wir wissen sehr "Erfolgreich".

Die ersten Initiativen für ein Rechtsberatungsgesetz wurden bereits 1933 mit den Ermächtigungsgesetzen der Nazis eingerichtet, bis das Gesetz 1995 in Kraft trat und in seinen wesentlichen Teilen bis heute gilt.

Dringender Reformbedarf der Rechtsberatung:

Viele Verbände, Organisationen und auch Menschen die in juristisch spezialisierten Bereichen gut ausgebildet und fundierte Kenntnisse haben, machen sich strafbar, sobald sie auch nur den einfachsten Rechtsrat erteilen. Auch wir, speziell die Redaktion des ARD-Ratgeber Recht, sind achtsam und auf der Hut, wenn Sie - die Zuschauer - uns anrufen, ihr Rechtsproblem schildern und um Hilfe bitten. Wir können und dürfen Ihnen keinerlei Rechtsauskünfte auf Grund des Rechtsberatungsgesetztes geben. Das fällt im Alltag oft schwer, vor allem wenn wir die verzweifelten Anrufe vieler Zuschauern abwehren müssen, denen wir zumindest Hilfe vermitteln könnten. Wir stehen mit diesem strengen Rechtsberatungsgesetz auf europäischer Ebene alleine. In unseren Nachbarstaaten ist die Rechtsberatung ohne Robe ganz selbstverständlich. Deshalb sind auch wir der Meinung, dass das Rechtsberatungsgesetz dringend geöffnet werden muss, wenn nicht sogar ganz abgeschafft werden sollte.

Zwar haben Rechtsanwälte eine fundierte juristische Ausbildung, doch längst nicht jeder Jurist ist Anwalt und legt Wert auf eine Zulassung als Rechtsanwalt. Viele Juristen arbeiten in Verbänden und Organisationen, zum Beispiel bei den Schuldnerberatungsstellen oder in den Medien. Außerdem gibt es invielen Berufsgruppen Arbeitnehmer mit fundierten juristischen Fachkenntnissen, die über ihre Arbeit eine Menge Erfahrung sammeln. Warum sollen also juristische Fachleute keine Rechtsberatung erteilen dürfen, so wie es in ganz Europa üblich ist? Statt ein Rechtsberatungsgesetz, das lediglich die wirtschaftlichen Interessen der Anwälte befriedigt, sollte die Zulassung als Rechtsberater jedem erteilt werden, der ein fachlich fundiertes Rechtswissen vorweisen kann. Statt einem Rechtsberatungsgesetz, sollten Rechtsberater auf ihre Fähigkeiten geprüft und Fortbildungen in dem jeweils beratenden Bereich vorgeschrieben werden.

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GTI Verbraucherschutz Forum
« am: Mai 20, 2004, 14:07:32 »

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monxx77
Gast
« Antworten #1 am: Mai 20, 2004, 14:09:05 »

Teil 2

Kostengünstige Alternativen zur anwaltlichen Rechtsberatung:

Bereits die Erstberatung zu einem Rechtsproblem kann bei einem Anwalt teuer werden. Bis zu 180,00 € kann eine Erstberatung kosten. Bei einer streitigen Auseinandersetzung in der ein Streitgegner im Spiel ist, kann die Rechtsberatung sogar noch viel teurer werden. Zu der anwaltlichen Beratung gibt es für viele Rechtsbereiche kostengünstigere Alternativen.

Beispiel:

Die Mietervereine. Bei Mietrechtsauseinandersetzungen lohnt sich die Mitgliedschaft in einem örtlichen Mieterverein auf jeden Fall. Hier ist die Rechtsberatung und Vermittlung eines auf Mietrecht spezialisierten Anwalts kostenlos. Sie zahlen lediglich den Jahresbeitrag für die Vereinsmitgliedschaft. Allerdings müssen Sie mindestens drei Monate bereits Mitglied eines Mietervereins sein, bevor sie eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen können.

Die Verbraucherzentralen: Bei allen Fragen rund um das Verbraucherrecht können Sie eine kostengünstige Beratung bei den örtlichen Verbraucherzentralen in Anspruch nehmen. Die Kosten für eine Erstberatung liegen durchschnittlich bei 10,00 €. Jede weitere Beratung ist meist günstiger. Fragen Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale nach. Die Verbraucherzentralen beraten zum Beispiel im Reiserecht, Patientenrecht, Versicherungsrecht, Kredit-, Schuldner- und Insolvenzrecht. Die Beratung selbst erledigen Juristen zu bestimmten Beratungszeiten in den Verbraucherzentralen.

Außerdem bieten die Verbraucherzentralen eine kostenpflichtige Telefonberatung an. Diese kann allerdings unter Umständen teuer werden, denn hierfür zahlen sie im Schnitt 1,86 € pro Minute. Eine telefonische Rechtsberatung die über so genannte Mehrwertdienstrufnummern und Dialer abgerechnet werden, sind nur selten zu empfehlen. Kompliziertere Sachverhalte können am Telefon nicht seriös beraten werden, weil eine zuverlässige Beurteilung der Rechtslage oft erst nach Einsicht in die Unterlagen erfolgen kann. Das ist am Telefon natürlich nicht möglich.

Die Gewerkschaften: In Fragen rund um das Arbeitsrecht sind Gewerkschaftsmitglieder automatisch rechtsschutzversichert. Die Rechtsberatung wird auch bei den Gewerkschaften von fachkundigen Rechtssekretären und Juristen durchgeführt.

Die Automobilclubs: Einige Automobilclubs, wie zum Beispiel der ADAC bieten ihren Mitgliedern eine kostenlose Erstberatung bei einem Anwalt an. Meist vermitteln die Clubs an spezialisierte Verkehrsrechtsanwälte. Voraussetzung ist oft, dass die Mitgliedschaft bereits mindestens drei Monate besteht bevor sie die Beratungsleistung in Anspruch nehmen können. Fragen sie bei verschiedenen Automobilclubs nach.

Stiftung Gesundheit: Seit Oktober 2000 gibt es das Angebot der "Stiftung Gesundheit". Die Stiftung vermittelt unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 - 073 24 83 einen Vertrauensanwalt in Ihrer Nähe und schickt Ihnen einen Beratungsschein. Mit diesem Beratungsschein ist die Erstberatung bei diesem Anwalt kostenlos. Er kann in einem Orientierungsgespräch unter anderem prüfen, welche rechtliche Dimension und welche Erfolgsaussichten ein Rechtsstreit hat.

Außerdem können Sie sich kostenlos bei allen anerkannten Schuldnerberatungsstellen Rechtsrat einholen. Auch die Caritas bietet zu bestimmten Fragen eine kostenlose Rechtsberatung an. In einzelnen Bundesländern gibt es Rechtsberatungsstellen bei den Amtsgerichten. Auch hier ist die Beratung kostenlos.

Quelle: ARD Ratgeber Recht / WDR 18.05.2004 Beitrag von Guido Lauterbach, zu finde bei: http://www.ratgeberrecht.de

Zitat Ende

Mein persönlicher Kommentar:

Als Nichtjurist, Verbraucherschützer und Moderator eines Forums, muß ich mich davor hüten, irgendwelche juristischen Ratschläge zu Verbraucherthemen zu geben. Ich darf Gesetzestexte zitieren, aber nicht interpretieren, um anderen Menschen Rat zu geben. Bei Verstoß können mich Anwälte abmahnen, mir Unterlassungsklagen zustellen usw.

Besser ich formuliere meine Beiträge so:

Als Laie der von juristischen Dingen keine Ahnung hat, gebe ich folgende persönliche Meinung gänzlich unverbindlich und für jederman nicht beachtenswert zum Besten....und schließe mit der Bemerkung: ...das nun nicht etwa irgendjemand das hier zum Besten gegebene liest und als juristische Anleitung/Bewertung mißversteht!

MfG monxx77  [smiley=bash.gif]

« Letzte Änderung: Mai 20, 2004, 14:27:35 von monxx77 » Gespeichert
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