OLG Köln verhandelt über die Zulässigkeit einer Vorauszahlungsklausel bei Pauschalreisen
Das Oberlandesgericht wird am Montag, dem 11. April 2005, 10.00 Uhr,
Saal 301, eine zivilrechtliche Berufungssache verhandeln, in der es im
Wege der sog. Verbandsklage um die Zulässigkeit einer Klausel über eine
20%ige Vorauszahlung des Reisepreises bei Pauschalreisen geht.
Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und
Verbraucherverbände mit Sitz in Berlin, die Beklagte ist ein in Köln
ansässiges Reiseunternehmen. Die Beklagte verwendet in ihren
Reisebedingungen (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) eine Klausel, wonach
mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und der Aushändigung des
Sicherungsscheines 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig werden.
Der Kläger ist der Meinung, die vorgesehene Anzahlung sei unangemessen
hoch und die Klausel daher unwirksam. Das Landgericht Köln als
Vorinstanz hat diese Auffassung nicht geteilt und die Klage daher
abgewiesen (Urteil vom 1.12.2004 - 26 O 438/04). Der klagende
Bundesverband tritt dem in der Berufung mit rechtlichen Erwägungen
entgegen.
Die - aus Verbrauchersicht nicht unwesentliche - Frage, ob eine
Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises gefordert werden kann oder
nicht, ist im reiserechtlichen Schrifttum umstritten.
Oberlandesgericht Köln, 16 U 12/05
Rüdiger Pamplichkeitsarbeit
OLG Köln
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Joachim Geburtig
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Das OLG Köln hat entschieden: Lesen Sie das Urteil unter
OLG billigt Vorauszahlungsklausel b. Pauschalreise[/bgcolor]