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Autor Thema: Angekündigte Krankheit kein Grund für Entlassung  (Gelesen 169 mal)
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Immer hart an der Grenze


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« am: August 04, 2005, 11:03:59 »

 Angekündigte Krankheit kein Grund für Entlassung


Frankfurt/Main (dpa) - Die Ankündigung eines Arbeitnehmers, er werde «krank machen», rechtfertigt nicht immer eine fristlose Kündigung. Das geht aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor. Die Richter gaben der Klage eines Reinigungsarbeiters statt und erklärten dessen fristlose Kündigung für gegenstandslos. Gleichzeitig wurde eine parallel ausgesprochene fristgerechte Kündigung wegen hoher Fehlzeiten bestätigt (Az: 11 Sa 1073/04).

Der Mitarbeiter hatte einen Aufhebungsvertrag und eine Abfindung verlangt. Anderenfalls wolle er «halt weiter krank machen». Die Firma wertete dies als Drohung und kündigte fristlos. Laut Urteil muss die Äußerung des Arbeitnehmers aber im Zusammenhang mit seiner tatsächlich labilen Gesundheit und den hohen Krankheitsquoten von mehr als 150 Arbeitstagen innerhalb von drei Jahren gesehen werden. Deshalb könne aus der Äußerung nicht herausgelesen werden, dass der Mitarbeiter künftig trotz Arbeitsfähigkeit fehlen werde.
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