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Autor Thema: Urteil: Keine Zahlpflicht für "Nachbarschafts-Webseiten"  (Gelesen 235 mal)
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Immer hart an der Grenze


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« am: Dezember 24, 2008, 01:52:34 »

Urteil: Keine Zahlpflicht für "Nachbarschafts-Webseiten"      

Richter: Keine Leistung, kein Geld       22.12.2008

Internetsurfer, die auf die Website w*w.nachbarschaft24.net hereingefallen sind und nun mit Zahlungsaufforderungen und Mahnungen bombardiert werden, müssen die eingeforderten Beträge nicht zahlen. Das berichtet das Portal computerbetrug.de unter Berufung auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte.
    Die Betreiber der Website, die das fast identische Layout der ebenfalls in Verruf geratenen Seite w*w.nachbarschaftspost.com sowie dasselbe Schweizer "Service-Center" nutzen, hatten von den meist durch Werbespam oder Werbeanrufe gelockten Nutzern neun Euro pro Monat bei einer Laufzeit von zwei Jahren - insgesamt also 216 Euro - gefordert. Dazu verschickte die "Netsolutions Trading FZE" aus Dubai zunächst Mahnungen und beauftragte anschließend Inkassounternehmen und Anwälte.
    Schließlich riskierte die dubiose Firma den Gang vor Gericht und verklagte eine Berlinerin auf die besagten 216 Euro. Vor Gericht fing sich die Netsolutions FZE allerdings eine schallende Ohrfeige ein, denn der Richter fragte sich, wofür eigentlich gezahlt werden solle: "So ist eine Leistungspflicht der Klägerin nicht erkennbar, so dass die Verpflichtung zur Zahlung eines Entgelts in einem auffälligen Missverhältnis zur (nicht vorhandenen) Gegenleistung stünde."

Entscheidung ist rechtskräftig

Da der zu zahlende Betrag zudem in den AGB versteckt wird und sonst nichts auf eine etwaige Zahlpflicht des Interessenten hinweist, kam das Gericht zu dem Schluss: "Zudem verstößt ein etwaiger Vertrag so gegen das Transparenzgebot und ist deshalb unwirksam." Das Gericht ließ keine Berufung gegen die Entscheidung zu, das Urteil ist damit rechtskräftig (Amtsgericht Mitte, Urteil vom 05.11.2008 - Az.: 17 C 298/08).
    Betroffenen ähnlich gestrickter Webseiten wird geraten, Mahnungen oder Mahnbescheiden zu widersprechen und ebenfalls nicht zu zahlen. Im Zweifel können sie sich zudem an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden.

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Quelle: http://www.teltarif.de/arch/2008/kw52/s32408.html
« Letzte Änderung: Dezember 24, 2008, 01:55:35 von admin » Gespeichert
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