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Ryanair vor GerichtZahlung bei Online-Buchung muss kostenlos möglich sein
Eine Fluggesellschaft darf für die Buchung im Internet nur dann eine Kreditkartengebühr verlangen, wenn sie auch ein anderes etabliertes kostenfreies Zahlverfahren anbietet.
Das hat das Berliner Kammergericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Ryanair entschieden. Die bisherige Zahlpraxis des Billigfliegers ist damit unzulässig.
(Urteil des Kammergerichts Berlin vom 30. April 2009, Az. 23 U 243/08 – nicht rechtskräftig)
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Quelle: europakonsument.at