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Autor Thema: Ryanair vor Gericht  (Gelesen 182 mal)
“oldie” - Ex-Mitglied
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« am: Juni 16, 2009, 15:41:31 »

.
Ryanair vor Gericht

Zahlung bei Online-Buchung muss kostenlos möglich sein
Eine Fluggesellschaft darf für die Buchung im Internet nur dann eine Kreditkartengebühr verlangen, wenn sie auch ein anderes etabliertes kostenfreies Zahlverfahren anbietet.

Das hat das Berliner Kammergericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Ryanair entschieden. Die bisherige Zahlpraxis des Billigfliegers ist damit unzulässig.
(Urteil des Kammergerichts Berlin vom 30. April 2009, Az. 23 U 243/08 – nicht rechtskräftig)

Weitere Informationen finden Sie >hier<.


Quelle: europakonsument.at

« Letzte Änderung: Juni 16, 2009, 15:41:44 von oldie » Gespeichert

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« am: Juni 16, 2009, 15:41:31 »

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Beiträge: 3


Immer hart an der Grenze


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« Antworten #1 am: Juni 16, 2009, 19:25:04 »

Dazu auch noch der Beitrag:

Billigflieger: Zahlung bei Online-Buchung muss kostenfrei möglich sein
Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage gegen Ryanair
 
Eine Fluggesellschaft darf für die Buchung im Internet nur dann eine
Kreditkartengebühr verlangen, wenn sie auch ein etabliertes kostenfreies
Zahlverfahren anbietet. Das hat das Berliner Kammergericht nach einer
Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Ryanair entschieden.
Die bisherige Zahlpraxis des Billigfliegers ist damit unzulässig.  
mehr...http://www.vzbv.de/go/presse/1166/index.html?ref_presseinfo=true

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag

Joachim Geburtig
www.geburtig.info
« Letzte Änderung: Juni 16, 2009, 19:25:19 von admin » Gespeichert
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