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Autor Thema: Die "Praxisgebühr" ist rechtmäßig  (Gelesen 327 mal)
“oldie” - Ex-Mitglied
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« am: Juni 25, 2009, 12:57:11 »

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Kassel, den 25. Juni 2009

Die "Praxisgebühr" ist rechtmäßig

Das Bundessozialgericht hat heute entschieden, dass die in der Öffentlichkeit vielfach als Praxis­gebühr (§ 28 Abs 4 iVm § 61 Satz 2 SGB V) bezeichnete vierteljährliche Zuzahlung von 10 Euro für den Arztbesuch von Versicherten nicht verfassungswidrig ist.

Der bei der beklagten Krankenkasse versicherte Kläger ...  >weiter<


Quelle: Bundessozialgericht
« Letzte Änderung: Juni 25, 2009, 12:57:52 von oldie » Gespeichert

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« am: Juni 25, 2009, 12:57:11 »

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