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Autor Thema: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit  (Gelesen 266 mal)
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Immer hart an der Grenze


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« am: Juli 23, 2009, 15:16:37 »

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit
BSG: Kurzarbeitergeld für Leihfirmen erst seit März


Arbeitnehmer, die nach einer Altersteilzeit nicht sofort in Rente gehen, können danach Arbeitslosengeld beantragen, müssen dabei aber mit einer sogenannten Sperrzeit von zwölf Wochen rechnen. Das geht aus einem am Dienstag verkündeten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hervor. Während der Freistellungsphase der Altersteilzeit ist danach ein Anspruch auf Arbeitslosengeld aber ausgeschlossen. (Az: B 7 AL 6/08 R)

http://info.123recht.net/index.php?id=955&rid=t_183790&mid=213&aC=75f106cb&jumpurl=-10
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