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Autor Thema: Information der Rechtsanwälte - Newsletter KW 18, 2008  (Gelesen 478 mal)
CHIP-50
Gast
« am: Mai 02, 2008, 20:20:13 »

Information der Rechtsanwälte - Newsletter KW 18, 2008

 

Tilgung mittels kapitalbildenden Lebensversicherungen - Wie ist die Rechtslage?

In der Regel gilt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dass ein Darlehen zurückgeführt werden muss, indem neben den Zinsen durch eine Geldzahlung die Schuld getilgt wird. Es ist der übliche Weg und im Bürgerlichen Gesetzbuch so vorgesehen; § 488 Bürgerliches Gesetzbuch. Clevere Banken haben dann in den letzten Jahrzehnten zusammen mit der Lebensversicherungsbranche eine Zusatzmöglichkeit entwickelt, weitere Provisionen und Kosten zu erlangen. Es wurden Darlehen verkauft und gleichzeitig kapitalbildende Lebensversicherungen, die später durch ihre Ablaufleistung zur Tilgung des Kredites dienen sollten. Also stehen damit eine Kapitallebensversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft neben dem Darlehensvertrag bei einer Bank. Ein schöner Nebeneffekt der Bank ist, dass im Falle des Todes des Darlehensnehmers aus der Ablaufleistung das Darlehen getilgt werden kann. Was sonst noch bemerkenswert ist, erfahren Sie hier...
http://www.dr-schulte.de/2008/tilgung-mittels-kapitalbildenden-lebensversicherungen---wie-ist-die-rechtslage.html
 

Schrottimmobilien - Die Rechtsprechung geht weiter...

Längst nicht alle Fragen zum Thema „Schrottimmobilien“ beziehungsweise zu den zu Steuersparzwecken errichteten Kapitalanlagen in Form von geschlossenen Immobilienfonds sind geklärt. Fälle aus diesem Wirtschaftsbereich werden die Gerichte auch weiterhin beschäftigen. Nach der Wiedervereinigung wurden besonders in den ostdeutschen Bundesländern viele Anlagemodelle eingerichtet, angesichts derer immer noch ein gewaltiges Klärungspotential existiert. Anleger können also leider nicht darauf hoffen, sich ‚ganz einfach’ von den Zahlungsverpflichtungen aus unvorsichtig getroffenen Anlageentscheidungen lösen zu können. Zahlreiche Anleger wurden seit der Wiedervereinigung mit der Aussicht auf Steuerersparnis bei null Risiko in fragwürdige Immobilienfonds gelockt und enttäuscht. Eine Aufsehen erregende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Jahr 2000 gab den Anlegern Anlass zur Hoffnung, sich von der Fondsbeteiligung oder der erworbenen Immobilie und damit von den Zahlungsverpflichtungen gegenüber den finanzierenden Banken lösen zu können. Doch mittlerweile gibt es weitere Entscheidungen. Welche das sind erfahren Sie hier...
http://www.dr-schulte.de/2008/schrottimmobilien-rechtsprechung-geht-weiter.html
 

Neues Muster für Widerrufsbelehrungen - Änderungsbedarf für Unternehmer im Fernabsatz

Der Handel über das Internet hat sich zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor entwickelt und laut der Studie „WebScope“ des renommierten Marktforschungsunternehmen GfK AG vom 10.03.2008, haben die Deutschen allein im Jahre 2007 mehr als 17,2 Milliarden Euro im Internet ausgegeben; eine ansehnliche Steigerung des Umsatzes gegenüber Vorjahren. Allerdings gilt das im Internet geltende Recht als äußerst komplex und für Unternehmen mit Rechtsunsicherheiten behaftet. Ein Musterbeispiel für diesen Befund ist die bislang in der BGB-InfoVO bereitgehaltene Musterwiderrufsbelehrung. Sie sollte eigentlich dazu dienen, den Unternehmen eine Musterformulierung zur Verfügung zu stellen, wie man richtig über das im Fernabsatz geltende Widerrufsrecht belehrt. Ohne eine solche rechtsgültige Belehrung kann der Kunde unter Umständen noch nach Ablauf längerer Zeitspannen bereits geschlossene Verträge im Internet einfach widerrufen. Die Verwendung des richtigen Belehrungstextes schafft somit für Unternehmen Rechtssicherheit, um nicht noch nach Ablauf langer Zeiträume mit Rückabwicklungen von Verträgen belastet zu werden. Was Sie beachten müssen erfahren Sie hier...
http://www.dr-schulte.de/2008/neues-muster-fur-widerrufsbelehrungen-anderungsbedarf-fur-unternehmer-im-fernabsatz.html
 

 

Seminar in Berlin zum Thema "Abmahnfalle Internet - Rechtssichere Gestaltung von Internetseiten"
Im Rahmen des Seminarangebotes von Thiel & Cie. - Seminare und Fortbildung startet am 08.05.2008 in Berlin die diesjährige Seminarreihe. Die Auftaktveranstaltung behandelt das praxisrelevante Thema:

"Abmahnfalle im Internet - Rechtssichere Gestaltung von Internetseiten."

Als Referenten stehen Ihnen die Rechtsanwälte Dr. Thomas Schulte und Ulrich Schulte am Hülse an diesem Abend zur Verfügung. Einzelheiten erfahren Sie hier...
http://www.dr-schulte.de/2008/berliner-seminar-am-08.05.2008-abmahnfalle-im-internet-rechtssichere-gestaltung-von-internetseiten.html
« Letzte Änderung: Mai 29, 2008, 17:12:29 von admin » Gespeichert
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« am: Mai 02, 2008, 20:20:13 »

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