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Autor Thema: Newsletter von RA_Langhoff, Dr. Schaarschmidt  (Gelesen 385 mal)
Nebula_Moon
Silber
***
Beiträge: 3160



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« am: Juli 29, 2008, 12:34:05 »

Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen
Richard Wagner Straße 14
18055 Rostock
Tel: 0381-448998-0
Fax: 0381-448998-22
 
Im Internet unter:
http://www.internetrecht-rostock.de


Ihr Newsletter von internetrecht-rostock.de

Rostock, den 28.07.2008

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde von internetrecht-rostock.de,
liebe Kollegen,

anliegend geben wir Ihnen unseren aktuellen Newsletter zur Kenntnis.



Gar nicht so einfach: Wann ein Widerruf ein Widerruf ist

Dem Verbraucher wird es eigentlich leicht gemacht, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Eine fehlende Artikulationsfähigkeit führt jedoch manchmal dazu, dass dem Händler beim besten Willen nicht klar ist, um was es eigentlich geht. Einen derartigen Fall hatte das Amtsgericht Schopfheim zu entscheiden, in dem ein Verbraucher lediglich mailte, "er habe eine Rücksendung". Obwohl das Wort Widerruf nicht gebraucht werden muss, muss für den Händler erkennbar sein, um was es eigentlich geht. Im vorliegenden Fall war dies nicht erkennbar mit der Folge, dass das Widerrufsrecht verspätet war.

Händler sollten bei unklaren Anfragen noch einmal nachhaken, nicht zuletzt, um nicht unzufriedene Kunden zurückzulassen.

Nähere Informationen unter

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=186



Eltern haften für Ihre Kinder auch im Internet

Nach einer viel diskutierten Entscheidung des Landgerichtes München haften Eltern für Ihre Kinder bei einer Tauschbörsennutzung. Das Landgericht München hat als eines der ersten Gerichte eine besondere Aufsichtspflicht von Eltern bei der Internetnutzung der Kinder angenommen. Das Internet ist im übertragenen Sinne, so das Gericht, ein "gefährlicher Gegenstand" mit der Folge, dass sehr weitreichende Überwachungspflichten  bestehen. Wir halten die Entscheidung für mehr als kritisch.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=187



Abmahnkosten wegen Kopierschutzknackprogrammen sind erstattungsfähig

Seit mehreren Jahren darf auf Grund des neuen Urheberrechts keine Software mehr angeboten werden, mit der ein Kopierschutz umgangen werden kann. Gefährlich wird dies für private Verkäufer, die bspw. die alten Heft-CD´s von Computerzeitschriften verkaufen, auf denen  bis zur Änderung der Rechtslage entsprechende Programme enthalten waren. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr entschieden, dass zum einen die Tonträgerindustrie abmahnen darf und zum anderen entsprechende Abmahnkosten auch erstattungsfähig sind.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=188



Staatsanwaltschaft durchsucht Räume von Abmahnern und deren Rechtsanwälten

Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen ein Abmahner-Ehepaar aus Fröndenberg und deren Rechtsanwälte in Hagen aufgenommen. Nach unseren Informationen hat es bei den Beteiligten vor kurzem eine Hausdurchsuchung gegeben, da der Verdacht auf Straftaten auf Grund rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen besteht. Die Anwälte selbst haben nach unseren Informationen in den noch laufenden Verfahren die Mandate niedergelegt. Wenn Sie von diesen Abmahnern betroffen sein sollten, sprechen Sie uns bitte an.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=189



Gut für Internethändler I: Im Falle eines Mangels muss nur neu geliefert werden, Kosten für Neueinbau sind nicht zu erstatten

Der Bundesgerichtshof hat aktuell bei Mängeln für den Verkäufer entschieden. Im Falle eines Mangels, im Beispielsfall ging es um Parkett, muss lediglich nur neu geliefert werden. Die Kosten für einen Neueinbau sind nicht zu übernehmen, wenn der Händler den Mangel nicht kannte.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=190



Gut für Händler II: Käufer müssen bei unberechtigten Mängelrügen Schadenersatz leisten

Viele Händler leiden darunter, dass Kunden Ware als mangelhaft zurücksenden, obwohl diese tatsächlich gar nicht mangelhaft ist. Wenn der Kunde erkennen kann, dass der Mangel nicht in den Verantwortungsbereich des Händlers fällt, muss er Schadenersatz leisten, so der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=191



14 Tipps: Mehr Umsatz durch einen barrierefreien Internetshop

Um bei der starken Konkurrenz im Internet die Nase vorn zu haben,  kann es umsatzfördernd sein, einen Shop barrierefrei zu gestalten. Barrierefrei bedeutet, dass ein Shop für ältere Menschen oder Behinderte gut nutzbar ist. Mit freundlicher Genehmigung von Trusted Shops haben wir 14 Tipps zur Barrierefreiheit veröffentlicht.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=192



Aktualisiert: Unsere Gegner-Liste

Wie immer aktualisiert, haben wir unsere Gegner-Liste mit Personen und Firmen, die zurzeit abmahnen. Diese finden Sie unter

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=170



Aktualisiert: Abmahninhalte

Ebenfalls aktualisiert haben wir unsere Liste über aktuelle Abmahninhalte. Neben den üblichen Verdächtigen, wie bspw. einem falschen Widerrufsrecht bei eBay sind Abmahnungen wegen eines Ladenpreises oder einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung zur Zeit auffällig.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=14






Ihre Rechtsanwaltskanzlei
Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen
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Ich gebe nur Tipps und Hinweise und dies ist keine Garantie für einen Erfolg. Wer rechtlichen Rat möchte wendet sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.
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« am: Juli 29, 2008, 12:34:05 »

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