Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen
Richard Wagner Straße 14
18055 Rostock
Tel: 0381-448998-0
Fax: 0381-448998-22
Im Internet unter:
http://www.internetrecht-rostock.deIhr Newsletter von internetrecht-rostock.de 2/2009
Rostock, den 27.02.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde von internetrecht-rostock.de,
liebe Kollegen,
hier unsere aktuellen Infos zum Wettbewerbs- und Fernabsatzrecht für den Februar 2009:
Die schlechteste Nachricht zu erst:
EuGH droht Wertersatz im Widerrufsrecht zu kippen
Ein Vorlagebeschluss eines kleinen Amtsgerichtes droht die Möglichkeit nach deutschem Recht zu kippen, im Falle eines Widerrufes als Händler einen Wertersatz für eine Benutzung der Ware geltend machen zu können.
Bisherige rechtliche Diskussionen über den Wertersatz erschöpften sich in erster Linie in der Frage, ob bei eBay ein "Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme" geltend gemacht werden kann. Nunmehr geht es jedoch um mehr. Wenn der europäische Gerichtshof dem Schlussantrag der Generalanwältin folgt und dies tut er in der Regel, wird es zukünftig für Internethändler gar keine Möglichkeit mehr geben, einen Wertersatz im Falle des Widerrufes geltend machen zu können.
Die Folgen werden erheblich sein: Sämtliche Widerrufsbelehrungen müssen abgeändert werden, die üblichen Abmahner werden wieder das Internet nach veralteten Widerrufsbelehrungen durchwühlen. In erster Linie wird jedoch Opfer der Verbraucher sein, da mit erheblich höheren Kosten im Fernabsatzhandel zu rechnen ist. Diese Kosten müssten letztlich in Preise einkalkuliert werden und werden somit auf den Verbraucher umgelegt.
Wann der europäische Gerichtshof eine Entscheidung verkünden wird, ist noch nicht ganz klar. Wir werden Sie auf jeden Fall aktuell informieren
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=241Viele Internethändler verwenden noch immer die alte Widerrufsbelehrung
Eine einfache Suche bei eBay oder bei Google ergibt, dass sehr viele Internethändler noch die alte Widerrufsbelehrung in der Fassung vor dem 01.04.2008 verwenden. Im Januar 2009 waren es bei eBay bspw. über 1,3 Mio Angebote. Da die Übergangsfrist abgelaufen ist, sind diese Belehrungen wettbewerbswidrig und können abgemahnt werden. Händler sollten unbedingt die aktuelle Belehrung verwenden! Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=228Widerrufsbelehrung die Dritte: Wann ein Widerrufsrecht nicht besteht
Oftmals besteht ein Widerrufsrecht gar nicht. Hier gibt es viele Ausschlussgründe. Diese haben wir in einem Beitrag einmal zusammengestellt:
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=242Anzeige
Die Landbell AG informiert: Novellierte Verpackungsverordnung ab 2009 betrifft alle Versand- und Online-Händler
Ab Januar 2009 sind Versand- und Online-Händler dazu verpflichtet, die von ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungen an einem Rücknahmesystem (Duales System) selbst zu beteiligen. Von vorgelagerten Handelsstufen kann diesmal noch bei Service-Verpackungen verlangt werden. Verpackungen von Versand- und Online-Händlern sind jedoch Verkaufsverpackungen. Somit ist die Verwendung von "vorlizenzierten" Versandverpackungen für diese nicht mehr möglich. Die Landbell AG bietet für jeden Händler von großen Handelsunternehmen bis zum Betreiber eines kleinen Online-Shops und Powerseller eine maßgeschneiderte Recycling-Lösung. Händler können sich einfach und unkompliziert online dem Entsorgungssystem anschließen und sind somit rechtlich abgesichert und vor Geldstrafen und Abmahnungen geschützt.
Weitere Info´s unter
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=222Keine Panik: Informationsprobleme und Abmahnungen im WAP-Portal bei eBay
Ein Aufreger war in einer einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Köln hinsichtlich des WAP-Portals bei eBay. Bei WAP handelt es sich um die Möglichkeit, mit Handys, die keinen eigenen Internetsbrowser haben, trotzdem Internetangebote, die speziell auf WAP zugeschnitten sind, abzufragen. Bei eBay ist dies ganz zwanglos unter
www.wap.ebay.demöglich.
Hierbei wurde das Widerrufsrecht sowie weitere Pflichtinformationen nicht ordnungsgemäß dargestellt, was sich einschlägige Abmahner gleich zu Nutze gemacht haben.
Mittlerweile hat eBay jedoch reagiert.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=243Besteht eine Antwortpflicht bei einer unberechtigten Abmahnung?
Immer wieder stellt sich die Frage, ob auf eine unberechtigte Abmahnung überhaupt reagiert werden muss. Das OLG Hamburg meint nein. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen, wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben werden soll, trotzdem der Abmahner informiert werden muss.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=244Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie sofort - kompetent und bundeswweit
Bei Erhalt einer Abmahnung, sei es Wettbewerbsrecht, Urheberrecht oder Markenrecht müssen Sie reagieren! Sowohl die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung wie auch das Ignorieren der Abmahnung ohne anwaltliche Beratung ist ein Fehler und kann schlimmstenfalls zur Existenzgefährdung führen.
Über 20 gute Gründe, sich bei einer Abmahnung beraten zu lassen:
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=249Katalogangabe "Änderung und Irrtümer vorbehalten" sind keine unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen - gilt dies auch für das Internet ?
Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass eine Angabe in einem gedruckten Katalog "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich." keine unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind. In erster Linie kommt es darauf an, dass vorliegend gar keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus tatsächlichen Gründen gegeben sind. Zudem berücksichtigt der Bundesgerichtshof, dass Kataloge quasi zum Zeitpunkt des Erscheinens bereits veraltet sein können. Nach unserer Auffassung ist das Urteil auf Internetangebote nicht übertragbar, so dass man dort diese Formulierungen nicht verwenden sollte.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=250Fernabsatzrecht - kenn ich nicht: Bundesverfassungsgericht hebt Entscheidung eines Amtsgerichtes auf
Fernabsatzrecht ist eine durchaus komplizierte Materie, wie wir aus unserer Beratungspraxis wissen. So kann es durchaus passieren, dass Gerichte, die mit dieser Materie nicht regelmäßig befasst sind, ein wenig im Dunkeln stochern. Wenn es zu heftig wird, kann ein entsprechendes Urteil gegen das Grundgesetz verstoßen. In einem Fall war ein Urteil offensichtlich so schlecht, dass das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung durch Beschluss vom 15.12.2008 aufgehoben hat.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=251Zensur oder Jugendschutz ? Bundesprüfstelle indiziert erstmalig einen Blog
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist vielen dadurch bekannt, dass sie Filme oder Computerspiele indiziert. Nunmehr hat die Bundesprüfstelle erstmalig einen Blog über Magersucht indiziert. Die Entscheidung und Begründung ist durchaus lesenswert, da Magersucht in erster Linie Jugendliche betrifft und bis zum Tod führen kann. Hier ist ein wirksamer Jugendschutz durchaus nötig, wobei in den Zeiten des Internets die Sperrung eines einzelnen Blogs nur wenig nützt.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=252Rechtliche Beratung Ihres gewerblichen eBay-Auftritts oder Internetshops
Um Abmahnungen zu vermeiden und um rechtssicher zu handeln, empfehlen wir eine umfassende rechtliche Beratung des gewerblichen eBay-Auftrittes oder Internetshops. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. Im Rahmen einer Beratung bieten wir auch einen zusätzlichen Update-Newsletter für unsere Mandanten an, die von uns eine Shop- oder eBay Beratung erhalten haben, damit sie in diesen Zeiten, in denen sich die Rechtsprechung schnell ändert, auch weiterhin aktuell bleiben.
Wenn Sie von uns in der Vergangenheit eine Shop- oder eBay Beratung erhalten haben und sich nicht mehr sicher sind, ob Ihr Internetauftritt noch aktuell ist, sprechen Sie uns bitte an. Wir bieten eine preisgünstige Updateberatung an.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=217Wie immer aktualisiert: Aktuelle Abmahner
Wie immer aktualisiert haben wir die Liste der aktuellen Abmahner:
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=170Rückfragen?
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte schicken Sie uns in diesem Fall nicht über die Antwortfunktion Ihres Email-Programmes diese Mail zurück, sondern schicken Sie uns eine Mail an
rostock@internetrecht-rostock.deIhre Rechtsanwaltskanzlei
Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen
http://www.internetrecht-rostock.de