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Autor Thema: Newsletter von RA_Langhoff, Dr. Schaarschmidt  (Gelesen 401 mal)
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Immer hart an der Grenze


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« am: April 06, 2009, 22:50:15 »

Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen
Richard Wagner Straße 14
18055 Rostock
Tel: 0381-448998-0
Fax: 0381-448998-22
 
Im Internet unter:
http://www.internetrecht-rostock.de


Ihr Newsletter von internetrecht-rostock.de 4/09

Rostock, den 09.04.2009

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde von internetrecht-rostock.de,
liebe Mandanten,
liebe Kollegen,

anliegend geben wir Ihnen unseren aktuellen Newsletter für April 2009 zur Kenntnis:



eBay: Garantiert echt ist echt wettbewerbswidrig

Bei eBay werden bekanntermaßen viele Markenfälschungen verkauft, wobei nach den eBay-Statuten selbstverständlich nur ein Verkauf von echter Ware zulässig ist. Wer gerade als Händler mit der Selbstverständlichkeit wirbt, garantiert echte Ware anzubieten,  hat wettbewerbsrechtlich ein Problem, da dies eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstellt, die wettbewerbswidrig ist.

Das Landgericht Bochum hat in einer Entscheidung die Formulierung "Garantie - Echtheitsgarantie: Die Echtheit aller von uns angebotenen Waren wird hiermit ausdrücklich garantiert! Sämtliche Waren in unserem Sortiment sind 100 % Original-Waren." als wettbewerbswidrig angesehen.

eBay-Händler sollten darauf achten, somit mit der Echtheit von Waren nicht zu werben.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=263



Negative Bewertung bei eBay rechtfertigt nicht die Zurückhaltung des Kaufpreises

Wenn es zwischen Käufer und Verkäufer bei eBay erst einmal Stress gibt, ist schnell eine negative Bewertung im Spiel. Auf die Kaufpreiszahlung hat dies jedoch keinen Einfluss, wie sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichtes München ergibt.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=264



"Das absolut beste Produkt" - Wann ist es Werbung und wann ist es Irreführung?

Werbung wird im Wettbewerbsrecht auch gern Reklame genannt. Gerade bei Werbung, die etwas dicker aufträgt, ist auch von einer reklamehaften Übertreibung die Rede. Im Bereich Rasierer hat das OLG Hamburg die Werbung mit "simply the best" als wettbewerbswidrig angesehen. Wäre die Entscheidung durch Frauen getroffen worden, wäre sie ggf. anders ausgefallen. Die sich rasierenden Männer des OLG Hamburg sahen die Bewerbung jedenfalls als wettbewerbswidrig an und verstanden auch sonst keinen Spaß. Das Urteil ist insofern teilweise durchaus amüsant zu lesen.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=265



Neues Abmahnthema ab 2010: Aus Zoll muss wieder Zentimeter werden

Gerade viele Computerprodukte wie Monitore etc. werden mit der Größe Zoll bezeichnet. Auch im Heizungsbau oder bei Schraubenschlüsseln, bei Disketten und bei vielen anderen Produkten hat sich die Bezeichnung Zoll durchaus eingebürgert. Auf Grund von § 3 der Einheitenverordnung kann es sein, dass ab dem 01.01.2010 die Längenangabe "Zoll" nicht mehr verwendet werden darf.

§ 3 der Einheitenverordnung untersagt dies ausdrücklich. Ob jedoch die Zoll-Angabe, bspw. bei Monitoren, die ja eine Eigenschaftsangabe ist und ob hier tatsächlich, wenn im nächsten Jahr noch Zollangaben verwendet werden, dies wettbewerbswidrig ist, halten wir für ungeklärt.

Anderenfalls würde die 8,89 cm Diskette zurückkommen.

Auch der Unterschied zwischen einem 0,95 cm Drehmomentschlüssel und einem 1,27 cm Drehmomentschlüssel, die Regelung konsequent zu Ende gedacht, wird das Leben für Verbraucher nicht einfacher machen. Dies zeigt, wie absurd die jetzige Diskussion eigentlich ist.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=266



Rechtssicher verkaufen bei Amazon, eBay oder in Ihrem Internetshop

Gern beraten wir Sie bei der rechtlichen Gestaltung Ihres eBay-Auftritts, Ihres Internetshops oder Ihrer Angebote bei Amazon.

Für ein kostenloses Angebot übersenden Sie uns einfach unseren Mandantenfragebogen. Diesen finden Sie unter

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=217



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Die Landbell AG informiert: Novellierte Verpackungsverordnung ab 2009 betrifft alle Versand- und Online-Händler
 
Ab Januar 2009 sind Versand- und Online-Händler dazu verpflichtet, die von ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungen an einem Rücknahmesystem (Duales System) selbst zu beteiligen. Von vorgelagerten Handelsstufen kann diesmal noch bei Service-Verpackungen verlangt werden. Verpackungen von Versand- und Online-Händlern sind jedoch Verkaufsverpackungen. Somit ist die Verwendung von "vorlizenzierten" Versandverpackungen für diese nicht mehr möglich. Die Landbell AG bietet für jeden Händler von großen Handelsunternehmen bis zum Betreiber eines kleinen Online-Shops und Powerseller eine maßgeschneiderte Recycling-Lösung. Händler können sich einfach und unkompliziert online dem Entsorgungssystem anschließen und sind somit rechtlich abgesichert und vor Geldstrafen und Abmahnungen geschützt.
 
Weitere Info´s unter

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=222



Benzinmotoren für Modellflugzeuge: Ist alles, was Kabel hat, zukünftiger Elektroschrott?

Das Landgericht Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung einen isoliert angebotenen Benzinmotor für Modellflugzeuge als Elektroschrott angesehen. Dies erscheint insofern ungewöhnlich, als dass sowohl die offiziellen Hinweise des Bundesumweltministeriums wie auch eine FAQ-Liste der EU-Kommission dieses eigentlich ausschließen. Ein Benzinmotor braucht zwar im weitesten Sinne elektrische Energie, die Primärfunktion erfolgt jedoch durch eine Verbrennung des Benzin-Luftgemisches. Mit diesem Argument werden Benzinmotoren eigentlich nach den offiziellen Hinweisen nicht unter das Elektrogesetz gefasst. Dies sah das Landgericht Berlin durchaus anders.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=267



Gütesiegel für Internetauftritte: Nicht jedes Siegel ist rechtskonform

Gütesiegel für Internetauftritte fördern den Handel und lassen einen Internetauftritt seriös erscheinen. Jedoch ist nicht jedes Siegel empfehlenswert. Siegel, die quasi ohne eine strenge Prüfung vergeben werden, können wettbewerbswidrig sein.

Wer somit als Internethändler mit einem Gütesiegel werben möchte, sollte die Mühe und den Aufwand einer anspruchsvollen Zertifizierung auf sich nehmen.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=268



Update-Service für Shop- oder eBay-Beratungen

Für Mandanten, die von uns in der Vergangenheit eine Shop- oder eBay-Beratung erhalten haben, bieten wir auf Grund der sehr dynamischen Rechtsprechung einen speziellen Newsletter an, damit sie bei Rechtsänderungen aktuell informiert sind und auch weiterhin rechtskonform handeln können.

Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass die Umsetzung dieser Gestaltungsvorschläge oftmals im hektischen Alltagsgeschäft untergeht.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr eBay-Auftritt oder Ihr Internetshop noch aktuell ist, sprechen Sie uns an. Für unsere Mandanten, die von uns in der Vergangenheit bereits beraten worden sind, bieten wir eine kostengünstige Update-Beratung an.



Tauschbörsenabmahnungen: Über 100.000 Verfahren seit dem Jahr 2004 -  nur wenige Klagen

Aus einer Pressemitteilung der deutschen Musikindustrie ergeben sich, zwischen den Zeilen gelesen, interessante Fakten. Die Musikindustrie hat seit 2004 etwa 100.000 Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen auf Grund von Tauschbörsennutzungen eingeleitet. Ein Drittel der Fälle sei über Vergleiche erledigt worden. Die Zahl illegaler Downloads sei von mehr als 600 Millionen Titeln im Jahr 2004 auf 316 Millionen Titel (auch nicht wenig) im Jahr 2008 zurückgegangen.

In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage, was mit den 2/3 der Fälle passiert ist, die nicht über Vergleiche erledigt wurden. Über 60.000 Klagen sind uns jedenfalls nicht bekannt.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=269



Buchbranche will gegen illegale Angebote beim Filesharing von E-Books vorgehen.

Auch E-Books können über Filesharing-Systeme getauscht werden. Dies stellt in der Regel, ebenso wie bei Musik, eine Urheberrechtsverletzung dar.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat nunmehr angekündigt, intensiver gegen das Filesharing von E-Books vorzugehen.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=270



Stadtplan- und Tauschbörsenabmahnung: Nur 0,3 Anwaltsgebühr berechtigt

Das Amtsgericht Charlottenburg ist immer gut für eine knackige Entscheidung bei Stadtplan-Abmahnungen. Nach Ansicht des Amtsgerichtes Charlottenburg aus einer aktuellen Entscheidung von Februar 2009 können bei Stadtplan-Abmahnungen hinsichtlich der Anwaltskosten nur Kosten in Höhe einer 0,3-Geschäftsgebühr bezogen auf den Streitwert geltend gemacht werden. Der Unterschied beträgt fast 400,00 Euro.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=271



Gemeinsam gegen Rechtsmissbrauch: Informationsnetzwerk Massenabmahnung

Wir wissen aus eigener Beratungspraxis, dass für den Nachweis einer Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung möglichst viele Informationen über den Umfang der Abmahntätigkeit des Abmahners notwendig sind. Wir bieten daher einen Informationsaustausch im Rahmen unseres Informationsnetzwerkes "Massenabmahnung" an.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=272



Unsere Gegnerliste

Wie immer aktualisiert haben wir unsere aktuelle Gegnerliste:

Wer mahnt zurzeit ab?

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=170


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