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Autor Thema: Newsletter von RA_Langhoff, Dr. Schaarschmidt  (Gelesen 418 mal)
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Immer hart an der Grenze


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« am: Mai 06, 2009, 14:43:08 »

Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen
Richard Wagner Straße 14
18055 Rostock
Tel: 0381-448998-0
Fax: 0381-448998-22
 
Im Internet unter:
http://www.internetrecht-rostock.de


Ihr Newsletter von internetrecht-rostock.de 5/09

Rostock, den 06.05.2009

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde von internetrecht-rostock.de,
liebe Mandanten,
liebe Kollegen,

anliegend geben wir Ihnen unseren aktuellen Newsletter für Mai 2009 zur Kenntnis:

In diesem Newsletter informieren wir Sie über Erfolge bei rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen bei eBay. Viele eBay-Abmahner haben ihre Abmahntätigkeit überzogen und sind von Gerichten in die Schranken verwiesen worden. Aktuell können wir Ihnen über drei gerichtliche Entscheidungen berichten, die eine Rechtsmissbräuchlichkeit von eBay-Abmahnungen angenommen haben. Die ersten beiden Entscheidungen wurden von uns für unsere Mandanten erstritten.



Abmahnungen von Angela D. bei eBay sind rechtsmissbräuchlich!

Viele eBay-Händler im Kosmetik-Bereich wurden in der Vergangenheit von der Rendsburger eBay-Händlerin, Angela D. und ihren Rechtsanwälten aus Kiel abgemahnt. Zu viele, wie das Landgericht Stade in einem Urteil vom 23.04.2009 meint und eine Rechtsmissbräuchlichkeit dieser Abmahnungen annimmt.

Frau D. hatte über 160 Abmahnungen aussprechen lassen. Dieser großen Anzahl von Abmahnungen stand ein nicht besonders hoher Umsatz gegenüber.

Letztlich hatte Frau D. innerhalb der letzten fünf Jahre durchschnittlich alle 14 Tage eine Abmahnung aussprechen lassen. Nach Ansicht des Gerichtes dienten die Abmahnungen überwiegend dazu, dem Anwalt besondere Einnahmen zu verschaffen.

Lesen Sie mehr unter

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=273



Ausnutzen der eBay-Panne durch die Schmidt Wellness GmbH war rechtsmissbräuchlich

Auch die Schmidt Wellness GmbH musste sich vor Gericht eine Rechtmissbräuchlichkeit bestätigen lassen. Die Firma hatte auf Grund der eBay-Panne, die zur Folge hatte, dass Widerrufsbelehrungen nicht ordnungsgemäß dargestellt worden waren, umfangreich abgemahnt.

Nachdem das OLG Hamm in der mündlichen Verhandlung vom 23.04.2009 dieser Firma Rechtsmissbräuchlichkeit bescheinigte, wurde der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=224



Mein Neffe ist Anwalt: Familienbande und geringer Umsatz als Indiz für Rechtsmissbräuchlichkeit

Wir hatten in der Vergangenheit bereits über Rechtsanwalt W. und Herrn W. berichtet, die offensichtlich, verwandtschaftlich verbunden, bei eBay gemeinsam abmahnten. Nachdem bereits das Landgericht Bielefeld die Rechtsmissbräuchlichkeit festgestellt hatte, hat das OLG Hamm in einer aktuellen Entscheidung mit klaren Worten die Rechtsmissbräuchlichkeit bestätigt. Selbst 11 Abmahnungen sind bei einem monatlichen Umsatz von ca. 200,00 Euro einfach zu viel.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=274



Gemeinsam gegen Rechtsmissbrauch: Informationsnetzwerk Massenabmahnung

Wir wissen aus eigener Beratungspraxis, dass für den Nachweis einer Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung möglichst viele Informationen über den Umfang der Abmahntätigkeit des Abmahners notwendig sind. Wir bieten daher einen Informationsaustausch im Rahmen unseres Informationsnetzwerkes "Massenabmahnung" an.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=283



Gemischtwarenladen bei eBay: Abmahnung nur bei Angebot ähnlicher Waren möglich

Wer viele unterschiedliche Produkte anbietet, kann auch in vielen unterschiedlichen Warenbereichen abmahnen. Diese sollten jedoch zumindestens in der Abmahnung bezeichnet werden, ansonsten kann der Abmahner auch auf den Kosten sitzen bleiben. Hierüber informiert das OLG Hamburg in einer durchaus lesenswerten Entscheidung die den Begriff "Gemischtwarenladen" ausdrücklich verwendet.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=275



Vorsicht bei Verwendung des Namens "SAM" bei Jeans und Textilien

Zur Zeit mahnt ein Markenhersteller die Verwendung des Begriffes "SAM", insbesondere bei Jeans und anderen Textilien ab. Hintergrund ist, dass ein anderer Jeans-Hersteller Jeans mit der Bezeichnung "Modell SAM" anbietet, was eine Markenrechtsverletzung darstellen könnte. Internethändler sollten daher darauf achten, den Begriff "SAM" in diesem Zusammenhang nicht zu verwenden.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=276



Nur tatsächlich gezahlte und abgerechnete Abmahnkosten müssen auch erstattet werden (OLG Hamburg) - Bezahlen Massenabmahner ihrer Anwälte?

Das Grundproblem bei Abmahnungen ist in erster Linie die Erstattung der damit verbundenen Anwaltskosten. Hierbei sind die erforderlichen Kosten zu erstatten, wobei man eigentlich verlangen muss, dass diese Kosten durch den Abmahner vorher an seinen Anwalt gezahlt worden sind. Wenn dies bspw., wie bei Gebührenvereinbarungen nicht nachgewiesen werden kann, gibt es auch keinen Kostenerstattungsanspruch, so das OLG Hamburg. Interessant ist dies insbesondere bei Vielfachabmahnern, sei es aus dem wettbewerbsrechtlich oder aus dem urheberrechtlichen Bereich, da hier davon ausgegangen werden kann, dass über eine Gebührenvereinbarung die Kosten des Anwaltes gedeckt sind und nicht über eine Einzelfallabrechnung.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=277



Disclaimer "Keine Abmahnungen ohne vorherigen Kontakt" sinnvoll oder nicht?

Oft sieht man Disclaimer sinngemäß mit dem Inhalt "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt". Derartige Disclaimer nutzen wenig, sondern können im Gegenteil sogar abgemahnt werden.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=278



Rechtssicher verkaufen: Lassen Sie Ihren eBay-Auftritt / Internetshop /Amazon-Auftritt rechtlich beraten!

Rechtssicher verkaufen bei eBay, in Ihrem Internetshop oder bei Amazon - wir bieten maßgeschneiderte Beratungen einschließlich AGB und allen Informationen, die Sie für einen rechtssicheren Handel im Internet benötigen.  Selbstverständlich bieten wir Ihnen einen Updateservice an, damit Ihr Internethandel auch zukünftig rechtlich aktuell und rechtsicher bleibt.

Fordern Sie einfach unser kostenloses Angebot an und übersenden Sie uns unseren Mandantenfragebogen.


http://news.internetrecht-rostock.de/?A=217



Update-Service für Shop- oder eBay-Beratungen

Für Mandanten, die von uns in der Vergangenheit eine Shop- oder eBay-Beratung erhalten haben, bieten wir auf Grund der sehr dynamischen Rechtsprechung einen speziellen Newsletter an, damit sie bei Rechtsänderungen aktuell informiert sind und auch weiterhin rechtskonform handeln können.

Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass die Umsetzung dieser Gestaltungsvorschläge oftmals im hektischen Alltagsgeschäft untergeht.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr eBay-Auftritt oder Ihr Internetshop noch aktuell ist, sprechen Sie uns an. Für unsere Mandanten, die von uns in der Vergangenheit bereits beraten worden sind, bieten wir eine kostengünstige Update-Beratung an.



Wer eine Marke registriert, muss diese auch benutzen: Der Nichtbenutzungseinwand

Einfach eine Marke zu registrieren, ohne diese tatsächlich zu benutzen, geht nicht. Es gibt einen sogenannten Benutzungszwang. Die Benutzungsschonfrist beträgt fünf Jahre, danach muss die Marke auch tatsächlich genutzt werden. Erfolgt dies nicht, kann ein sogenannter Nichtbenutzungseinwand im Falle des Verletzungsprozesses erhoben werden. Dies ist ein sehr starkes Argument.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=279



Neues Abmahnthema: Muss die 40-Euro-Klausel beim Widerrufsrecht in AGB extra vereinbart werden?

Der Gesetzgeber macht es Internethändlern nicht leicht, es besteht die Möglichkeit bei Einräumung eines Widerrufsrechtes dem Kunden bei einem Rücksendewert von unter 40,00 Euro die Rücksendekosten aufzuerlegen. Die Musterwiderrufsbelehrung enthält eine entsprechende Klausel. Doch damit nicht genug, wie einige Abmahner meinen. Aus rechtlichen Gründen wird zum Teil argumentiert, dass die 40-Euro-Klausel noch gesondert in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden muss.

Für abschließend geklärt halten wir das Thema nicht. Die ganze Diskussion ist jedoch ein gutes Argument, weshalb Allgemeine Geschäftsbedingungen tatsächlich benötigt werden.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=280



Änderung der Artikelbeschreibung bei Amazon kann wettbewerbswidrig sein

Eine der großen rechtlichen Probleme bei dem Verkauf bei Amazon ist, dass Artikelbeschreibungen durch Dritte abgeändert werden können. Wer selber berechtigt ist, Artikelbeschreibungen abzuändern und aus einem grünen Produkt auf einmal ein gelbes Produkt macht, kann jedoch selbst abgemahnt werden, da derartige willkürliche Abänderungen wettbewerbswidrig sein können, wie sich aus einer Entscheidung des Landgerichtes Bonn ergibt.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=281



Brauchen Amazon-Händler eigentlich AGB?

Wer gewerblich bei Amazon verkauft, sollte sich auf jeden Fall Gedanken über Allgemeine Geschäftsbedingungen machen. Es gibt eine von Amazon vorgefertigte AGB-Version, die bspw. eine Widerrufsbelehrung enthält, wenn der Händler keine eigene Widerrufsbelehrung hat. Soweit so gut könnte man meinen, wenn die Amazon-Widerrufsbelehrung nicht falsch und abmahnwürdig wäre. Wer somit keine eigene Widerrufsbelehrung hat, bekommt auf jeden Fall ein Problem.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=282



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Die Landbell AG informiert: Novellierte Verpackungsverordnung ab 2009 betrifft alle Versand- und Online-Händler

Seit Januar 2009 sind Versand- und Online-Händler dazu verpflichtet, die von ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungen an einem Rücknahmesystem (Duales System) selbst zu beteiligen. Von vorgelagerten Handelsstufen kann diesmal noch bei Service-Verpackungen verlangt werden. Verpackungen von Versand- und Online-Händlern sind jedoch Verkaufsverpackungen. Somit ist die Verwendung von "vorlizenzierten" Versandverpackungen für diese nicht mehr möglich. Die Landbell AG bietet für jeden Händler von großen Handelsunternehmen bis zum Betreiber eines kleinen Online-Shops und Powerseller eine maßgeschneiderte Recycling-Lösung. Händler können sich einfach und unkompliziert online dem Entsorgungssystem anschließen und sind somit rechtlich abgesichert und vor Geldstrafen und Abmahnungen geschützt.
Weitere Info´s unter

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=222



Wie immer aktualisiert: Unsere Gegnerliste

Wie immer haben wir unsere Gegnerliste aktualisiert. Lesen Sie nach, wer zur Zeit als Abmahner unterwegs ist:

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=170


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