Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen
Richard Wagner Straße 14
18055 Rostock
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Im Internet unter:
http://www.internetrecht-rostock.deIhr Newsletter von internetrecht-rostock.de 6/2009
Rostock, den 19.06.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mandanten,
sehr geehrte Kollegen,
anliegend geben wir Ihnen unseren aktuellen Newsletter zur Kenntnis:
Vorsicht! Gefälschte Abmahnungen der Wettbewerbszentrale
Abmahner werden immer dreister. Zurzeit werden Abmahnungen der "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., Zweigstelle Hamm-Bellendorf" verschickt. Im Rahmen dieser Abmahnungen wird bei eBay die 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung abgemahnt.
Die Abmahnung ist schon auf erstem Blick ungewöhnlich, da bei Zahlung eines Betrages in Höhe von 189,00 Euro auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung verzichtet wird, was natürlich vollkommen unseriös ist. Sowohl nach Mitteilung der Wettbewerbszentrale, wie auch einer Anwaltskanzlei, die als Zahlungsempfänger im Rahmen der Bankverbindung angegeben ist, handelt es sich um Fälschungen.
Wir empfehlen, auf diese Abmahnungen nicht zu reagieren.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=295Rechtsmissbrauch I: Wenn der Anwalt zu viel Kosten abrechnet
Eine Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung liegt nach einem Beschluss des Landgerichtes Berlin vom 30.04.2009 dann vor, wenn im Rahmen der Abmahnung mehr Kosten abgerechnet werden, als intern zwischen Abmahner und Anwalt vereinbart worden sin.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=285Rechtsmissbrauch II: Bereits fünf Abmahnungen können rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Umsatz das Kostenrisiko nicht trägt
Wer äußerst wenig Geld umsetzt, darf auch nur äußerst wenig abmahnen. Bei einem Jahresumsatz von 2.400,00 Euro waren dem Landgericht Bochum (Urteil vom 07.04.2009, Az. I-12 O 20/09) bereits fünf Abmahnungen zu viel.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=286Post vom Anwalt - Abmahnung- erhalten? Rufen Sie an - wir beraten Sie sofort.
Sie haben eine Abmahnung erhalten oder rechtliche Fragen im Bereich des Wettbewerbsrechtes, Markenrechtes oder Urheberrechtes. Bei uns finden Sie kompetente Hilfe.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung in den Bereichen gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Unsere Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet beraten wir in erster Linie telefonisch.
Erfahrungsgemäß können bei telefonischen Beratungen alle Sach- und Rechtsfragen geklärt werden. Dadurch können wir Ihnen trotz der zum Teil sehr kurzen Fristen bei Abmahnungen eine sofortige Beratung ohne vorherige Terminsvereinbarung anbieten.
Wie es funktioniert:
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=287Abmahnung wegen Textilfaser "Bambus"
Die Gartenpflanze Bambus kann man offensichtlich auch als Kleidungsstück tragen. Ein Fehler ist es jedoch, Bambus im Rahmen des Textilkennzeichnungsgesetzes als Rohstoffangabe anzugeben. Es dürfen nur derartige Rohstoffe angegeben werden, die auch in der Anlage zum Textilkennzeichnungsgesetz genannt sind. Dieser Umstand, es scheint mehrere Produkte zu geben, diese neue Faser zu verwenden, macht sich sowohl ein Einzelabmahner, wie auch die Wettbewerbszentrale zu Nutze.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=288Anzeige
Die Landbell AG informiert: Novellierte Verpackungsverordnung ab 2009 betrifft alle Versand- und Online-Händler
Ab Januar 2009 Jahres sind Versand- und Online-Händler dazu verpflichtet, die von ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungen an einem Rücknahmesystem (Duales System) selbst zu beteiligen. Von vorgelagerten Handelsstufen kann diesmal noch bei Service-Verpackungen verlangt werden. Verpackungen von Versand- und Online-Händlern sind jedoch Verkaufsverpackungen. Somit ist die Verwendung von "vorlizenzierten" Versandverpackungen für diese nicht mehr möglich. Die Landbell AG bietet für jeden Händler von großen Handelsunternehmen bis zum Betreiber eines kleinen Online-Shops und Powerseller eine maßgeschneiderte Recycling-Lösung. Händler können sich einfach und unkompliziert online dem Entsorgungssystem anschließen und sind somit rechtlich abgesichert und vor Geldstrafen und Abmahnungen geschützt.
Weitere Info´s unter
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=222Schadensersatzanspruch bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung: Wie wird's berechnet ?
Bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung können neben Unterlassungs- auch Schadensersatzansprüche bestehen. In der Praxis werden diese Ansprüche in erster Linie genutzt, um Auskunftsansprüche geltend zu machen. Schadensersatzansprüche selbst sind nach unserer Auffassung nicht so leicht zu berechnen.
Umso mehr sollten Abgemahnte aufpassen, was sie in vorformulierten Unterlassungserklärungen eigentlich unterschreiben.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=293Rechtssicher verkaufen über eBay, Amazon und Internetshop
Gerne beraten wir Sie bei der umfassenden rechtlichen Beratung Ihres eBay-Auftrittes, Ihres Internetshops oder Ihres gewerblichen Verkaufs bei Amazon. Selbstverständlich mit Update-Service - damit Sie schnell auf rechtliche Änderungen reagieren können.
Fordern Sie einfach ein unverbindliches und kostenloses Angebot an:
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=217Fehlende Handelsregisternummer und Umsatzsteuer-ID können abgemahnt werden
Nach einer Entscheidung OLG Hamm können selbst "Kleinigkeiten" der Anbieterkennzeichnung abgemahnt werden, beispielsweise bei im Handelsregister eingetragenen Firmen, die fehlende Handelsregisternummer oder eine fehlende Umsatzsteuer-ID. Insbesondere die Ausführungen zur Umsatzsteuer-ID finden wir interessant, da es keine Verpflichtung gibt, eine derartige Nummer zu haben.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=294Lieferzeitangaben im Internethandel: Präzise Angaben notwendig
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2005 sind konkrete Lieferzeitangaben im Internethandel anzugeben, wenn ein Produkt nicht sofort geliefert werden kann.
Der Hinweis, dass Lieferzeiten auf Anfrage mitgeteilt werden, ist dann problematisch, wenn ein Produkt überhaupt nicht lieferbar ist, so das OLG Hamm.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=291Filesharing: Tauschbörsennutzer wissen nicht zwangsläufig, dass Dateien auch zum Hochladen bereitgestellt werden
Im Rahmen eines strafrechtlichen Urteils hat das OLG Oldenburg nach unserer Auffassung zutreffend die Feststellung getroffen, dass Tauschbörsennutzer nicht zwangsläufig wissen, dass mit entsprechenden Programmen auch gleichzeitig Dateien zum Hochladen angeboten werden. Gerade dieser Umstand wird jedoch abgemahnt. Einen direkten Einfluss auf die zivilrechtlichen Abmahnungen hat das Urteil jedoch nicht, ist jedoch ein gutes Argument, dass tatsächlich nicht immer bekannt ist, wie Tauschbörsenprogramme funktionieren - ein Umstand, dem wir im Rahmen unserer Beratungspraxis immer wieder begegnen.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=292Aktuell: Unsere Gegnerliste
Wie immer aktualisiert ist unsere Gegnerliste:
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=170Aktuell: Wer und was wird zurzeit oft abgemahnt ?
Ebenfalls aktualisiert haben wir unsere Liste, welche Branchen und Themen aktuell abgemahnt werden. Neu hinzugekommen ist die 40-Euro-Klausel im Rahmen der Widerrufsbelehrung ohne gesonderte Vereinbarung. Eine aktuell gefährdete Branche ist eindeutig der Angler-Bedarf.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=123Ihre Rechtsanwaltskanzlei
Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen
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