Drei weitere neue Fachanwaltschaften beschlossen
Die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer beschloss am
23.11.2004 die Einrichtung von drei weiteren neuen Fachanwaltschaften
auf den Gebieten Bau- und Architektenrecht, Erbrecht sowie Transport-
und Speditionsrecht. Einen Tag zuvor war bereits die Einführung der
Fachanwaltschaften für Medizinrecht, für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht sowie für Verkehrsrecht besiegelt worden.
BMJ muss noch zustimmen
«Dies ist ein wichtiges Signal des Anwaltsparlaments für eine
Qualitätsoffensive der Anwaltschaft. Die Satzungsversammlung trägt mit
der Ausweitung der Fachanwaltschaften dem zunehmenden Bedarf der
Mandanten nach besonderem Fachrat Rechnung», erklärt hierzu der
Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Bernhard Dombek. Die Beschlüsse
der Satzungsversammlung bedürfen noch der Zustimmung des
Bundesjustizministeriums. Mit den ersten Fachanwälten auf den neuen
Rechtsgebieten ist ab Mitte 2005 zu rechnen. Damit sind mit den bereits
bestehenden acht Fachanwaltschaften (Steuer-, Verwaltungs-, Straf-,
Familien-, Arbeits-, Sozial-, Insolvenz- und Versicherungsrecht) 14
Fachqualifikationen für Rechtsanwälte verfügbar.
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=DF7E278DE0BA4C14BE3657C413266159&docid=131458&docClass=NEWS&from=HP.root beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 23. November 2004.
Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.
Joachim Geburtig
http://www.geburtig.de