Es gilt die gesetzliche Gewährleistung
Das ist immer dann der Fall, wenn der Verkäufer mit Ihnen im Kleingedruckten oder sonst nichts Besonderes wie z.B.Nachbesserung oder Umtausch abgemacht hat. Das kann für Sie Vorteile oder Nachteile haben:
Ihre Vorteile: Sie müssen sich nicht auf einen Umtausch gegen eine andere Ware oder einen Warengutschein einlassen und können Ihr Geld zurückverlangen oder eventuell - wenn Sie die gekaufte Sache trotz Mangels behalten wollen - eine Kaufpreisminderung heraushandeln.
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http://www.ra-kassing.de/kaufrech/gesgewl.htm