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Autor Thema: Kaufrecht - Gewährleistung aus der Kanzlei Kaßing  (Gelesen 676 mal)
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Beiträge: 3


Immer hart an der Grenze


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« am: Januar 05, 2005, 02:21:44 »

Es gilt die gesetzliche Gewährleistung

Das ist immer dann der Fall, wenn der Verkäufer mit Ihnen im Kleingedruckten oder sonst nichts Besonderes wie z.B.Nachbesserung oder Umtausch abgemacht hat. Das kann für Sie Vorteile oder Nachteile haben:

Ihre Vorteile: Sie müssen sich nicht auf einen Umtausch gegen eine andere Ware oder einen Warengutschein einlassen und können Ihr Geld zurückverlangen oder eventuell - wenn Sie die gekaufte Sache trotz Mangels behalten wollen - eine Kaufpreisminderung heraushandeln.

Lesen Sie den ganzen Beitrag unter:
http://www.ra-kassing.de/kaufrech/gesgewl.htm
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« am: Januar 05, 2005, 02:21:44 »

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