Betrug durch einrichten und verwenden einer falschen E-Mail-Adresse?
Es wird viel in der Literatur diskutiert, inwieweit die Nutzung einer
falschen - also unter Angabe fehlerhafter personenbezogener Daten
erstellt - E-Mail-Adresse strafbar ist.
Dies wird deshalb diskutiert, weil es immer wieder vorkommt, dass
Personen falsche Angaben beim Einrichten der E-Mail-Adresse machen.
Hier ist zu differenzieren. Werden deshalb falsche Angaben gemacht, um
damit im rechtsgeschäftlichen Verkehr tätig werden zu können, handelt es
sich sicherlich um eine Strafbarkeit im Sinne des § 269 StGB. Dient sie
nur dem Gedankenaustausch im Internet, also ohne rechtsgeschäftlichen
Hintergrund, kann man wohl nicht von einer Strafbarkeit ausgehen.
Auf jeden Fall sollte sich jeder vorher überlegen, ob er tatsächlich
falsche Angaben macht.
Autor: Herr Rechtsanwalt Michael Menzel
Experte für Internetrecht
02.12.2004
http://www.abc-recht.de/topthemen/expertentipps/falsche_e-mail-adresse.php Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.
Joachim Geburtig
http://www.geburtig.de