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Autor Thema: Infos aus der IT-Recht Kanzlei  (Gelesen 325 mal)
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Immer hart an der Grenze


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« am: Juni 12, 2009, 22:58:36 »

Sehr geehrter Herr Galinsky,

hiermit erhalten Sie die aktuelle Ausgabe des Newsletters der IT-Recht Kanzlei.

Inhalt:

    * UWG - Schwarze Klausel Nr. 7 - Jetzt oder nie - Wenn Angebote länger gelten als man denkt
    * LG Arnsberg: Werbung für heilende Wirkung eines Aufenthalts in sog. Heilstollen ist irreführend
    * Zum Festpreis: IT-Recht Kanzlei bietet Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Miete zum Festpreis an
    * Handel mit diätetischen Lebensmitteln: Kleiner Inhalt, großer Aufwand
    * LG Oldenburg: Werbung mit Praxis für Psychotherapie für Heilpraktiker unzulässig
    * Umweltaspekte: Im Rahmen von IT-Beschaffungen (Green IT)
    * Preisangabenverordnung: IT-Recht Kanzlei veröffentlicht neues eBook
    * ElektroG – FAQ: Tipps für Hersteller, Importeure und Händler
    * Fußnoten in Werbeanzeigen: Wettbewerbsrechtliche Anforderungen
    * UWG - Schwarze Klausel Nr. 6 - Hergelockt, abgeblockt und aufgebrummt - Wenn Kunden nicht mehr Könige sind
    * Irreführende Werbung: die Bezeichnung „Kompetenzzentrum“ mit dem Zusatz „gemeinnützige Stiftung“
    * Homepage-Überwachung bleibt verboten – vorerst
    * BIORecht: It-Recht-Kanzlei berichtet über die Kennzeichnungspflicht bei Lebensmittel im Online-Bereich
    * LG Oldenburg: AGB müssen zwingend Informationen zur Speicherung des Vertragstexts enthalten
    * Veröffentlicht: Lexikon für das IT-Recht 2009
    * „Lieferzeit auf Anfrage“ - Aber nur, wenn eine Lieferung auch tatsächlich möglich ist!


UWG - Schwarze Klausel Nr. 7 - Jetzt oder nie - Wenn Angebote länger gelten als man denkt

Angebot eines TV-Geräts in einem Elektro-Markt: „Krundik Plasma-TV JBG-203, HD ready – Nur heute 499,- Euro (unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers: 1499,- Euro)“. Was ist eigentlich, wenn das gar nicht stimmt und Sie den Fernseher auch morgen, übermorgen oder sogar noch nächste Woche zu diesem Preis dort kaufen können? Das ist ein Fall für die Schwarze Klausel Nr. 7. Lesen Sie dazu jetzt den achten Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei.
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LG Arnsberg: Werbung für heilende Wirkung eines Aufenthalts in sog. Heilstollen ist irreführend

Das LG Arnsberg hat mit Urteil vom 25.01.2007 (Az. 8 O 93/06) entschieden, dass die Werbung für einen Aufenthalt in einem ehemaligen Schieferstollen mit der heilenden Wirkung bei Atemwegs- und Hauterkrankungen und Allergien irreführend sei, wenn die beworbene Wirkweise des Stollens nicht wissenschaftlich gesichert ist.
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Zum Festpreis: IT-Recht Kanzlei bietet Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Miete zum Festpreis an

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio erweitert und bietet Online-Händlern seit neuestem auch Standardrechtstexte für die Online-Vermietung von beweglichen Sachen zum Kauf an. Hierzu gehören professionell erstellte Standard-AGB die speziell auf die Vermietung von beweglichen Sachen über das Internet zugeschnitten sind.
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Handel mit diätetischen Lebensmitteln: Kleiner Inhalt, großer Aufwand

Das Internet ist mittlerweile auch ein sehr ergiebiger Lebensmittelmarkt – und wird von Online-Händlern dementsprechend auch immer öfter für den Vertrieb von Lebensmitteln verwendet. Beim Verkauf von sog. „diätetischen“ Lebensmitteln sind jedoch einige gesetzliche Besonderheiten zu beachten.
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LG Oldenburg: Werbung mit Praxis für Psychotherapie für Heilpraktiker unzulässig

Eine Werbung mit "Praxis für Psychotherapie und Traumatherapie" ohne wissenschaftliche Ausbildung mit Hochschulabschluss ist unzulässig. Durch die Verwendung des Begriffs "Praxis für Psychotherapie und Traumatherapie" ohne Hinweis auf die Tätigkeit als Heilpraktikern in der fettgedruckten Überschrift wird bei dem angesprochenen Personenkreis nämlich der Eindruck erweckt, es handelt sich um eine Therapeutin mit abgeschlossenem Hochschulstudium.
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Umweltaspekte: Im Rahmen von IT-Beschaffungen (Green IT)

Im Rahmen der Reform des GWB war einer der umstrittensten Punkte die Frage, ob die öffentliche Beschaffung auch zur Durchsetzung politischer Ziele wie z.B. einer umweltfreundlichen Beschaffung dienen sollte. Der neue § 97 IV GWB sieht nun vor, dass Beschaffer für die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer stellen können, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen. Nachfolgend wird dargestellt, wie Umweltaspekte bei IT-Beschaffungen Berücksichtigung finden können.
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Preisangabenverordnung: IT-Recht Kanzlei veröffentlicht neues eBook

Immer wieder erreichen die IT-Recht Kanzlei diverse Anfragen, die alle dasselbe Problem berühren: Auf welche Art und Weise hat man im Bereich des Fernabsatzes Warenpreise, etwa bei Online-Shops, auszuweisen? Welche Anforderungen sieht hierbei insbesondere die Preisangabenverordnung (PAngV) vor? Wir haben für Sie die gängigsten Fragen zusammengefasst und beantworten diese in unserem eBook "Die Preisangabenverordnung - FAQ".
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ElektroG – FAQ: Tipps für Hersteller, Importeure und Händler

Das ElektroG geht jeden an: Hersteller und Importeure von Elektrogeräten sowieso. Aber auch Online-Händler, die Elektrogeräte vertreiben, sollten sich mit dem ElektroG auseinandersetzen. Was gilt es im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten zu beachten? Wo liegen die Risiken und Kostenfallen? Die IT-Recht Kanzlei beantwortet die wichtigsten Fragen in den nachfolgenden FAQ (frequently asked questions).
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Fußnoten in Werbeanzeigen: Wettbewerbsrechtliche Anforderungen

Eine Werbeanzeige verstößt gegen das Verbot irreführender Werbung (§§ 3, 5, 8 UWG), wenn ein Fußnotenhinweis, der den Verbraucher über die genauen Angebotskonditionen aufklären will, so undeutlich und unklar angebracht wird, dass er von einem flüchtigen Verbraucher leicht übersehen werden kann.
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UWG - Schwarze Klausel Nr. 6 - Hergelockt, abgeblockt und aufgebrummt - Wenn Kunden nicht mehr Könige sind

Sie sehen ein günstiges Angebot in der Presse. Sie gehen in das Geschäft und möchten das Produkt kaufen. Sie bekommen es aber nicht, weil der Verkäufer es Ihnen nicht erst zeigen will. Dafür zeigt er Ihnen ein „viel besseres“ Produkt. Was ist faul? Genau! Der Verkäufer verhält sich rechtswidrig – er verstößt gegen die Schwarze Klausel Nr. 6. Lesen Sie dazu jetzt den siebten Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei.
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Irreführende Werbung: die Bezeichnung „Kompetenzzentrum“ mit dem Zusatz „gemeinnützige Stiftung“

Mit der Frage, welche Vorstellung die Bezeichnung „Kompetenzzentrum“ mit dem Zusatz „gemeinnützige Stiftung“ bei einem Durchschnittsbetrachter hervorruft, hatte sich das LG Münster zu beschäftigen. Es bestand die Gefahr, dass die Begriffe wettbewerbsrechtlich irreführend seien, da der Eindruck vermittelt werden könnte, es handle sich einerseits um eine zentrale Einrichtung und andererseits um eine staatlich beaufsichtigte Organisationsstruktur.
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Homepage-Überwachung bleibt verboten – vorerst

In dem schon länger schwelenden Streit, ob staatliche Stellen IP-Adressen speichern dürfen oder nicht, hat das Bundesministerium der Justiz kürzlich eingelenkt und die Speicherung untersagt. Dieser Frieden könnte jedoch von kurzer Dauer sein: ein Gesetz, das für die Zukunft umfangreiche Datenspeicherungen erlaubt, ist bereits entworfen.
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BIORecht: It-Recht-Kanzlei berichtet über die Kennzeichnungspflicht bei Lebensmittel im Online-Bereich

Wer im Intenet mit Lebensmitteln handelt, sieht sich mit einem wuchernden Paragraphendschungel konfrontiert - die Zahl der Informations- und Kennzeichnungspflichten ist mittlerweile kaum noch überschaubar und treibt bisweilen auch recht skurrile Blüten.
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LG Oldenburg: AGB müssen zwingend Informationen zur Speicherung des Vertragstexts enthalten

Das LG Oldenburg entschied mit Beschluss vom 20.05.2009, dass ein Online-Händler wettbewerbswidrig handelt, wenn er den Verbraucher nicht darüber informiert, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.
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Veröffentlicht: Lexikon für das IT-Recht 2009

Das IT-Lexikon ist bewusst für mittelständische Unternehmen konzipiert und wurde in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Eugen Ehmann im Auftrag des renommierten juristischen Fach-Verlags Hüthig-Jehle Rehm realisiert. Auf mehr als 200 Seiten und mit vielen Checklisten ausgestattet finden Sie in den Themenbereichen wie z.B. IT-Verträge, Datenschutz, Adresshandel, IT am Arbeitsplatz, Markenrecht, Rechtssicheres Verkaufen im Internet etc.  konkrete Hilfestellungen, Lösungen und Hinweise.
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„Lieferzeit auf Anfrage“ - Aber nur, wenn eine Lieferung auch tatsächlich möglich ist!

Mit Urteil vom 17.03.2009 - Az. 4 U 167/08 – hat das OLG Hamm entschieden, dass eine Internetwerbung für Waren mit dem Zusatz "Lieferzeit auf Anfrage" irreführend ist, wenn eine sichere Liefermöglichkeit tatsächlich nicht besteht.
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Mit freundlichen Grüßen
Ihre IT-Recht Kanzlei
« Letzte Änderung: Juni 12, 2009, 23:00:36 von admin » Gespeichert
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« am: Juni 12, 2009, 22:58:36 »

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