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Autor Thema: Antrag auf Verbraucherinsolvenz  (Gelesen 658 mal)
Diddelmaus-13
Silber
***
Beiträge: 2009


Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!


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« am: Dezember 01, 2006, 08:52:19 »

Wer einen gerichtlichen Antrag auf Verbraucherinsolvenz stellen will muß nachweisen das er zuvor durch eine sogenannte "anerkannte" Schuldnerberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt oder Steuerberater erfolglos innehalb der letzten 6 Monate verhandelt hat.


Nachfolgend ein Verzeichnis der anerkannten Schuldnerberatungsstellen in Frankfurt am Main und Umgebung.



Ist die von Ihnen ausgwählte Schuldnerberatungsstelle nicht in dem Verzeichnis aufgeführt, solten Sie unbedingt beim Insolvenzgericht nachfragen, ob eine Anerkennung erteilt wurde. Wenn nicht sind die Verhandlungen nämlich für die Katz und Sie ggf. sauer erspartes Geld los...

Wenn Sie in einem anderen Teil Deutschlands wohnen können Sie weitere Informationen einholen unter

ra.daebritz@rechtsanwaltffm.de

Eine Urteilssammlung von interessanten Urteilen im Bereich des Insolvenzrechts ist in Vorbereitung.
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Sorge dich nicht, lebe!
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