BVerfG: Jubiläumsrückstellungen nach dem EStG verfassungsgemäßBis zum Inkrafttreten des Steuerreformgesetzes vom 25. Juli 1988 beurteilte sich die Frage, ob und in welcher Weise der Arbeitgeber Zuwendungen für Dienstjubiläen seiner Arbeitnehmer und vergleichbare Gratifikationen in der Form von bilanziellen Rückstellungen bereits vor ihrer Auszahlung gewinnmindernd berücksichtigen kann, nach den allgemein für Rückstellungen geltenden Regeln.
(Meldung vom 10.06.2009)
mehr...OLG Köln verbietet Offenlegung von Vorstandsgehältern bei nordrhein-westfälischer SparkasseIn einem aktuell verkündeten Urteil hat das Oberlandesgericht Köln einer niederrheinischen Sparkasse durch einstweilige Verfügung verboten, die Bezüge seines Vorstandsvorsitzenden in der Jahresbilanz, dem Anhang oder dem Geschäftsbericht unter Namensnennung offen zu legen oder offen legen zu lassen.
(Meldung vom 10.06.2009)
mehr...Bundesgerichtshof zu Fluggastrechten bei verspäteten ZubringerflügenDer Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem Fluggast keine pauschalierte Ausgleichszahlung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen zusteht, wenn er wegen Verspätung des Zubringerflugs einen Anschlussflug nicht erreicht.
(Meldung vom 09.06.2009)
mehr...Erstattungsanspruch des Krankenhauses gegen den Soziahilfeträger bei Notfallbehandlung eines Arbeitslosengeld-II-BerechtigtenDie 12jährige S. wurde im April 2005 stationär im Krankenhaus behandelt. Sie und ihre 40 Jahre alte Mutter hatten zu diesem Zeitpunkt keinen Antrag auf Gewährung von Arbeitslosengeld II nach dem SGB II gestellt.
(Meldung vom 09.06.2009)
mehr...Regelung zur Berechnung des Elterngeldes nach einer Elternzeit ohne Elterngeldbezug verfassungsgemäßElterngeld wird grundsätzlich nach dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit berechnet, das in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielt worden ist. Der Mindestzahlbetrag ist 300 Euro, der Höchstbetrag 1.800 Euro im Monat.
(Meldung vom 08.06.2009)
mehr...Anspruch eines HIV-Erkrankten auf Versorgung mit SerostimLeidet ein gesetzlich Krankenversicherter an einer lebensbedrohlichen Erkrankung, für die eine anerkannte medizinische Behandlung nicht zur Verfügung steht, kann er die Versorgung mit einem nicht zugelassenen Medikament beanspruchen.
(Meldung vom 08.06.2009)
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