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* AnwaltOnline - Familienrecht Juni 2009 *
* von
http://www.AnwaltOnline.com/familienrecht/ *
* ISSN: 1511-8983 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Verzicht auf Trennungsunterhalt kann unwirksam sein!
Ist ein geschiedener Ehegatte finanziell bedürftig, so ist der Verzicht
auf Trennungsunterhalt unwirksam, da er ansonsten der Allgemeinheit zur
Last fallen würde. Es ist in diesem Zusammenhang unerheblich, ob die
finanzielle Bedürftigkeit erst später durch eine (erneute)
Arbeitslosigkeit eingetreten ist.
OLG Zweibrücken, 21.8.2008 - Az: 6 UF 19/08
>> Trainee-Programm - weiter Kindergeld?
Den Eltern eines Hochschulabsolventen steht weiterhin Kindergeld zu,
wenn das Kind eine bezahlte Trainee-Anstellung angenommen hat und er
während der Beschäftigung in sämtlichen für den künftigen Beruf
relevanten Bereichen geschult wird, dabei qualifizierte Arbeiten
übernimmt, von Vorgesetzten unterwiesen und korrigiert wird und
schließlich das Gehalt der Höhe nach eine Ausbildungsvergütung nicht
(wesentlich) übersteigt.
FG Münster, 30.10.2008 - Az: 4 K 4113/07 Kg
>> Trennung - Rückübertragung der Kraftfahrzeugversicherung?
Ein Ehemann kann nach der Trennung von seiner Ehefrau ihr gegenüber
einen Anspruch auf Rückübertragung einer Kraftfahrzeugversicherung aus
ungerechtfertigter Bereicherung haben. Dies gilt zumindest für den Fall,
dass der vom Ehemann beabsichtigte Zweck der Übertragung, der Ehefrau
die kostengünstige Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs für die
Erwirtschaftung des Familieneinkommens zu ermöglichen, durch die
unmittelbar folgende Trennung der Parteien nicht erreicht worden ist.
LG Hildesheim, 1.9.2008 - Az: 7 S 41/08
>> Vaterschaftsvermutung bei Bigamie
Auf eine Doppelehe (Bigamie) wird die gesetzliche Regelung, nach der bei
Geburt eines Kindes innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Ehemannes
der Mutter der verstorbene Ehemann trotzdem als Vater des Kindes gilt,
wird entsprechend auch auf die Doppelehe angewendet. Der erste Ehemann
wird somit in Abstammungsfragen einem verstorbenen Ehemann
gleichgestellt und das Sorgerecht dem zweiten Ehemann zugesprochen.
OLG Zweibrücken, 2.3.2009 - Az: 5 UF 128/08
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Nachhilfeunterricht - keine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten
>> ADS - länger Anspruch auf Betreuungsunterhalt?
>> Umgangsrecht - auch mit Übernachtung
>> Kinderkrippe - schädlich fürs Kindeswohl?
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*2* Das Thema des Monats
>> Reform des gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen
Zum 1.9.2009 treten grundlegende Änderungen beim gerichtlichen Verfahren
in Familiensachen in Kraft. In diesem Zusammenhang wird das Verfahren in
Familiensachen in dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in
den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
zusammengefaßt. Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen finden
Sie nachfolgend:
Sorgerecht
Das Familiengericht soll im Streitfall um das Sorgerecht für gemeinsame
Kinde künftig auf eine einvernehmliche Lösung im Sinne des Kindeswohls
hinarbeiten. Eine Einigung zwischen den Eltern ist vom Gericht zu
billigen, kommt keine Einigung zustande, so kann eine einstweilige
Anordnung vom Gericht getroffen werden. Um den Kontakt zwischen Eltern
und Kind lebendig zu halten soll eine Entscheidung so schnell wie
möglich getroffen werden. Das betroffene Kind wirkt mehr im Verfahren
mit und erhält ggf. einen Beistand zur Wahrung seiner Interessen. Kinder
über 14 Jahren dürfen sich selbst vertreten.
Ein Umgangspfleger kann dabei helfen, dass Umgangsrechtsvereinbarungen
auch eingehalten werden und beispielsweise Zeit, Ort und Übergabe des
Kindes bestimmen. Das Gericht kann ein Ordnungsgeld verhängen, wenn
Umgangsvereinbarungen nicht eingehalten werden und so die Vollstreckung
von Sorgerechts- und Umgangsentscheidungen verbessern.
Scheidung und Unterhalt
Mit Scheidungsantrag ist anzugeben, ob sich mit dem Partner über Fragen
der elterlichen Sorge, Umgang und Unterhalt bereits geeinigt wurde.
Zudem bestehen erweiterte Auskunftspflichten, so dass bei einem
Unterhaltsverfahren die Einkommens- und Vermögensverhältnisse besser und
schneller geklärt werden können.
Großes Familiengericht
Über alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang von Ehe und Familie kann
künftig das Große Familiengericht entscheiden, so dass eine Splittuing
von Verfahren auf mehrere Gerichte minimiert wird. Das
Vormundschaftsgericht wird aufgelöst und seine Aufgaben gehen über auf
das Familiengericht und das Betreuungsgericht.
Betreuung, Unterbringung, Nachlass- und Registersachen
Betreuung, Unterbringung, Nachlasssachen und Registersachen bleiben im
bisherigen Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG) geregelt.
Das FGG wird grundlegend erneuert und durch Neustrukturierung der
Verfahrensordnung der bisherigen Zersplitterung entgegengewirkt.
Rechtsbeschwerden können auch ohne Zulassung durch das Gericht in
besonders grundrechtsrelevanten Fällen an den BGH gehen, der auf diesem
Wege größeren Einfluss auf die Rechtsprechung im Bereich der
freiwilligen Gerichtsbarkeit erhält.
>> Versorgungsausgleich wird reformiert
Zum 1.9.2009 soll der Versorgungsausgleich reformiert werden um die
Berechnung zu vereinfachen, wobei sich an der hälftigen Teilung der
während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche nichts ändern wird.
Neu ist die interne Teilung. Hierdurch hat der jeweils
ausgleichsberechtigte Ehegatte einen eigenen Anspruch auf eine
Versorgung bei dem Versorgungsträger des jeweils ausgleichspflichtigen
Ehegatten. Mit anderen Worten: Versorgungsansprüche eines Ehepartners
werden nunmehr im jeweiligen Versorgungssystem geteilt und jeder
Ehepartner erhält ein eigenes Rentenkonto. Die bisherige Verrechnung
entfällt, so dass der Teilungsprozess wesentlich vereinfacht wird. Die
mögliche Teilung betrifft auch betriebliche und private Anrechte, so
dass künftige Auseinandersetzungen ebenfalls entfallen.
Sofern es sich um kleinere Werte oder besondere Arten von Betriebsrenten
handelt, ist auch eine zweckgebundene Abfindung für bestimmte Fälle
möglich. Bei dieser externen Teilung kann der ausgleichsberechtigte
Ehepartner entscheiden, welche eigene Versorgung mit diesen Mitteln
aufgestockt werden soll. Die externe Teilung muss zwischen dem
Berechtigten und dem Versorgungsträgers des Ausgleichspflichtigen
vereinbart werden.
Bei Bagatellwerten (ca. 25 EUR monatliche Rente bzw. Stichtagswert von
ca. 3.000 EUR Kapitalwert) wird der Versorgungsausgleich ausgeschlossen.
Ebenfalls wird der Versorgungsausgleich bei einer kurzen Ehezeit (bis zu
zwei Jahre) grundsätzlich ausgeschlossen.
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Wenn das Kind Schulden mit dem Mobiltelefon macht
Mobiltelefone sind weit verbreitet - nicht nur unter Erwachsenen,
sondern auch bei fast jedem Jugendlichen findet sich mittlerweile ein
Handy.
Als Kommunikationsmittel sind Mobiltelefone geschätzt, [...]
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