GTI Verbraucherschutz Forum
Mai 23, 2012, 04:49:26 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
News: Wir bieten die Möglichkeit sich zu informieren
 
   Übersicht   Hilfe Suche Einloggen Registrieren Chat  
Seiten: [1]
  Drucken  
Autor Thema: Verkehrsrecht - Juli 2009  (Gelesen 323 mal)
Cheffe
Administrator
Newbie
*****
Beiträge: 3


Immer hart an der Grenze


Profil anzeigen WWW
« am: Juli 01, 2009, 08:18:50 »

************************************************************************
* AnwaltOnline - Verkehrsrecht                               Juli 2009 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/                       *
* ISSN: 1619-7151                                                      *
************************************************************************

Dieses Abonnement ist für Sie völlig  k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.

************************************************************************

In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile

*2* Das Thema des Monats

*3* Neues bei AnwaltOnline & mehr

*4* Kontakt / Premiuminhalte

*5* Impressum und Haftungsausschluss

**************************************************-anzeige-*************

               Sparen Sie beim Rechtsschutz!

Nutzen Sie die Vorteile einer Rechtsschutzversicherung doch online und
sparen Sie bis zu 30% der Prämien!

Der Rechtsschutz der HUK24 ist Ihr Ass im Ärmel! Wir sorgen für die
Wahrnehmung Ihres Rechts z.B. als Verkehrsteilnehmer, im Beruf und im
Privaten. Sie genießen unseren Schutz in Europa und weltweit bei
Auslandsaufenthalten bis zu 6 Wochen.
Sie können den Anwalt Ihres Vertrauens selbst wählen.

http://www.anwaltonline.com/go.asp?x=259
<a href="http://www.anwaltonline.com/go.asp?x=259">HUK-24</a>

************************************************************************

*1* Interessante Urteile

      >> Reparaturkosten für Mangelbeseitigung innerhalb der
Gewährleistungszeit können zurückgefordert werden!

Wird ein Fahrzeug zur Reparatur der Kupplung in die Werkstatt des
Rechtsnachfolgers des Verkäufers gebracht und dann die Reparaturrechnung
gezahlt, um die Geltendmachung eines Unternehmerpfandrechts zu
vermeiden, so besteht ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung
auf Rückzahlung des gezahlten Betrages, sofern die Reparatur innerhalb
der gegebenen Herstellergarantiezeit erfolgt ist und sich aus den
Umständen ergibt, dass ein vergütungspflichtiger Reparaturauftrag nur
dann erteilt werden sollte, wenn weder Gewährleistungsansprüche bestehen
noch die Herstellergarantie eingreift.

AG Hamburg-Altona, 28.10.2008 - Az: 316 C 312/07

      >> Auf deutlich über dem Normaltarif liegende Tarife ist hinzuweisen!

Ein Autovermieter, der einem Unfallgeschädigten einen Mietwagen
anbietet, ist verpflichtet, unmissverständlich darauf hinzuweisen, wenn
der Tarif deutlich über ortsüblichen Normaltarif liegt. Unterlässt der
Vermieter dies, so ist der Kunde nicht zur Zahlung der Differenz
zwischen Tarif und der von der gegnerische Haftpflichtversicherung
erstatteten Beträge - nämlich dem ortsüblichen Normaltarif - verpflichtet.

LG Coburg, 22.12.2009 - Az: 14 O 492/08

      >> Wirtschaftlicher Totalschaden - sofortiger Schadensausgleich bei
vollständiger Reparatur!

Lässt der Geschädigte den Fahrzeugschaden, der über dem
Wiederbeschaffungswert, aber innerhalb der 130 %-Grenze liegt,
vollständig und fachgerecht reparieren, so wird der Anspruch auf Ersatz
der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigenden Reparaturkosten im
Regelfall nicht erst sechs Monate nach dem Unfall fällig. Anderenfalls
müsste der Geschädigte einen erheblichen Teil seines
Entschädigungsanspruches bis zum Ablauf von sechs Monaten
vorfinanzieren. Auf einen etwaigen Rückforderungsanspruch der
Versicherung - zB. wegen Verkauf vor Ablauf der Sechsmonatsfrist aus
anderen Gründen - hat dies jedoch keinen Einfluss.

BGH, 18.11.2008 - Az: VI ZB 22/08

      >> Blutentnahme vom Polizisten angeordnet - Beweisverwertungsverbot

Das Ergebnis eines Blutentnahme kann nicht im Strafverfahren verwendet
werden, wenn diese nicht wie gesetzlich gefordert von einem Richter
sondern von einem Polizisten angeordnet wurde bzw. die Einwilligung des
Autofahrers unter Druck erzwungen wurde. Das (rechtswidrig) erworbene
Ergebnis darf jedoch von der Straßenverkehrsbehörde bei der Entziehung
der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen
verwertet werden.

VG Berlin, 12.9.2008 - Az: 11 A 453/08

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

      >> Bei Auftrag in der Autowerkstatt vorsichtig sein!

      >> Rasanter Auffahrunfall auf der Autobahn

      >> Trunkenheitsfahrt - Schuldunfähigkeit ist bei Verurteilung zu
berücksichtigen

      >> Zusammenstoß mit Linksabbieger - Haftungsverteilung

Den Jahreszugang Verkehrsrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=VN
<a href="http://www.anwon.net/direkt.asp?x=VN">Direkt</a>

Im Bereich Verkehrsrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit mehr als 1.425 Urteile.

Weitere Urteile finden Sie unter
http://www.anwon.net/u.asp?x=VR
<a href="http://www.anwon.net/u.asp?x=VR>Urteile</a>

**************************************************-anzeige-*************

Sie brauchen neben regelmäßigen fundierten Fachinformationen zusätzlich
preiswerte kompetente Rechtsberatungen?

Dann bestellen Sie einen AnwaltOnline Direkt Zugang!

AnwaltOnline Direkt Plus:
- Jahreszugang zu allen Rechtsgebieten auf AnwaltOnline
- Die ersten sechs Beratungen bei AnwaltOnline werden um ? 30,00
ermässigt

AnwaltOnline Direkt Professionell:
- Jahreszugang zu allen Rechtsgebieten auf AnwaltOnline
- Die ersten zwölf Beratungen bei AnwaltOnline werden um ? 45,00
ermässigt

Es fallen keinerlei ungewünschte Folgekosten an. Keine automatische
Vertragsverlängerung - ohne Haken!

http://www.anwon.net/direkt.asp?x=VNA
<a href="http://www.anwon.net/direkt.asp?x=VNA">Direkt</a>

************************************************************************

*2* Das Thema des Monats

      >> Rotlichtverstoß

Ein Rotlichtverstoß liegt nicht schon dann vor, wenn ein Fahrzeug bei
Rotlicht an der Haltelinie zum Stehen kommt, sondern erst nach dieser
und zudem in den Schutzbereich der Kreuzung gerät. Wird lediglich die
Haltelinie überschritten, so liegt noch kein Rotlichtverstoß vor. Auch
wenn keine Haltlinie existiert, muß das Fahrzeug die Fluchtlinie der
Kreuzung oder Einmündung überfahren, so daß der Querverkehr
beeinträchtigt wird.
Die Folgen dieser Ordnungswidrigkeit für den Verkehrssünder sind ein
Bußgeld sowie die Eintragung von Punkten* im Verkehrszentralregister. Es
werden mindestens 3 Punkte eingetragen - darüber hinaus kann auch ein
Fahrverbot verhängt werden.
Besonders problematisch und teuer ist ein Rotlichtverstoß dann, wenn es
zudem zu einem Verkehrsunfall gekommen ist. Regelmäßig liegt bei einem
Rotlichtverstoß grobe Fahrlässigkeit vor, so daß ggf. der
Versicherungsschutz der Kaskoversicherung entfällt.

In den seltensten Fällen wird ein Kraftfahrer bei einem Rotlichtverstoß
"auf frischer Tat" von der Polizei erwischt - vielmehr ist es viel
häufiger der Fall, daß eine automatische Überwachungsanlage die
Ordnungswidrigkeit erfaßt und ein Beweisfoto beim Überqueren der
Haltelinie angefertigt hat. Hier werden zum einen Frontfotos
angefertigt, über die der Fahrer i.d.R. zu identifizieren ist, und zum
anderen Heckfotos. Bei einem Heckfoto ist der Fahrer regelmäßig nicht
eindeutig identifizierbar. Dies ist bei der Verfolgung der
Ordnungswidrigkeit nicht ganz unproblematisch, da nicht klar ist, gegen
wen ermittelt werden soll. Einfach zu unterstellen, daß der Halter des
Fahrzeuges den Verstoß begangen hat, ist nämlich nicht möglich.
Heckfotos werden jedoch nur noch von älteren Anlagen erstellt. Macht der
Halter des Fahrzeuges keine Angaben im Bußgeldverfahren, so kann dies
dazu führen, daß das Verfahren eingestellt werden muß. Allerdings
besteht dann das Risiko einer Fahrtenbuchauflage gegen den Halter.
Grundsätzlich wird es bei polizeilichen Ermittlungen auch dazu kommen,
dass Ermittlungen am Wohnort oder Arbeitsplatz des Betroffenen erfolgen.
Hierbei wird versucht werden, in Erfahrung zu bringen, ob es sich bei
der auf dem Beweisfoto festgehaltenen Person um den Betroffenen handelt.
Hierbei werden entsprechende Personengruppen (Nachbarn, Arbeitskollegen,
Familienmitglieder) befragt und es wird Ihnen das Foto vorgelegt werden.
Dieses Vorgehen ist zulässig, ebenso wie der Vergleich des Beweisfotos
mit dem Bild im Personalausweis.

Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, so hat der Richter zu
beurteilen, ob das Beweisfoto zur Grundlage der Fahreridentifizierung
geeignet ist. Es sind sodann die charakteristischen
Identifizierungsmerkmale der abgebildeten Person mit dem Erscheinenden
zu vergleichen.

Die Anforderungen an die Auswertung sind hoch - es ist notwendig, daß
der Richter sich mit den konkreten Umständen des jeweiligen Falles
auseinander setzt. Daher ist es nicht ausreichend, wenn bloß allgemeine
Merkmale floskelhaft erwähnt werden - es ist notwendig, daß die
individuellen Besonderheiten, die zur Fahreridentifizierung geeignet
sind, beschrieben werden.
Wird dies nicht beachtet, so können Rechtsmittel gegen das Urteil in
Betracht gezogen werden.

Bei den Folgen den Rotlichtverstosses kommt es entscheidend darauf an,
ob ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorlag oder nicht. Ein
qualifizierter Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn die Rotphase der
Ampel bereits länger als 1 Sekunde bestand als der Verstoß begangen
wurde. Die Strafen für den Regelfall finden sich im Bußgeldkatalog:

Mit Bußgeld, Punkten und ggf. Fahrverbot belegt wird, wer ...

132      Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit
Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht
befolgt: 90 ?; 3 Punkte
132.1      mit Gefährdung : 200 ? ; 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
132.2      mit Sachbeschädigung      240 ?, 4 Punkte,      1 Monat Fahrverbot
132.3      bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines
Wechsellichtzeichens : 200 ?, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
132.2.1      mit Gefährdung : 320 ?, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
132.2.2      mit Sachbeschädigung : 360 ?, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

In besonderen Fällen kann von der Regelstrafe abgewichen werden.

Viele Betroffene fragen sich, ob es sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt bei
einem Rotlichtverstoß hinzuzuziehen. Wenn es gilt, herauszufinden, ob es
überhaupt Chancen gibt, mit einem blauen Auge davonzukommen, so ist ein
Anwalt hilfreich - er kann Akteneinsicht verlangen und in Erfahrung
bringen, ob überhaupt ein Foto vorliegt, ob eine Fahreridentifizierung
möglich ist und welches Verfahren angewendet wurde. Auch eine etwaige
Verjährung kann geprüft werden. Nach Vorlage der Informationen kann
abgeschätzt werden, ob eine Abwehrstrategie sinnvoll ist oder nicht. Für
den Betroffenen ist es oft angebracht, jedenfalls zunächst  keine
Angaben zur Sache zur machen - weder auf dem Anhörungsbogen noch bei
einem persönlichen Gespräch. Das Schweigerecht sollte genutzt werden.
Ein vertretender Anwalt kann eine polizeiliche Vorladung absagen.
Nachdem eine Lageabschätzung erfolgt ist, kann man sich dann für eine
sinnvolle Strategie entscheiden.

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie diesen
Monat zusätzlich:

      >> Mobiles Parkverbot

Gerade dann, wenn ein Fahrzeugnutzer sein Fahrzeug etwas länger als
üblich parkt - beispielsweise weil für eine Urlaubsreise kein teurer
Flughafenparkplatz genutzt wurde, sondern "in der Nähe" geparkt wurde,
kann es vorkommen dass man bei der Rückkehr eine böse Überraschung hat:
Das Auto wurde [...]

     Online finden Sie viele weitere Beiträge.

Den Jahreszugang Verkehrsrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=VN
<a href="http://www.anwon.net/direkt.asp?x=VN">Direkt</a>

**************************************************-anzeige-*************

Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag

Sie möchten Ihren bestehenden oder zur Unterschrift vorgelegten
Arbeitsvertrag auf Herz und Nieren prüfen lassen?
Unsere Partneranwälte prüfen Ihren Arbeitsvertrag für Sie - zum
günstigen Pauschalpreis i.H.v. ? 84,95 incl. MWSt.

Ihr Anwalt prüft jeden einzelnen Paragrafen und sendet Ihnen eine
ausführliche und individuelle Stellungnahme sowie konkrete Empfehlungen
zu allen problematischen Abschnitten zu. Spezielle Fragen hinsichtlich
des Arbeitsvertrages können Sie uns gesondert mitteilen - die Antworten
hierauf sind im Preis enthalten. Rückfragen werden kostenlos
beantwortet, solange sich der Auftrag der Vertragsprüfung hierdurch
nicht ändert oder erweitert.

Mit der Prüfung erhalten Sie einen sechsmonatigen Zugang für
"AnwaltOnline Direkt" im Bereich Arbeitsrecht von AnwaltOnline.

http://www.anwaltonline.com/go.asp?x=500
<a href="http://www.anwaltonline.com/go.asp?x=500">Klick</a>

************************************************************************

*3* Mehr von AnwaltOnline

Rechtsberatung

     Bei AnwaltOnline können Sie sich direkt von unseren Autoren (zugel.
     Rechtsanwälte) beraten zu lassen:
     http://www.anwon.net/b.asp?x=VR
     <a href="http://www.anwon.net/b.asp?x=VR">Beratung</a>

Kostenlose Newsletter von AnwaltOnline

     Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen Newsletter
     zum Thema Ihres Interesses:
     Wir bieten monatliche Newsletter zu den Bereichen

     Arbeitsrecht - Mietrecht - Familienrecht -  Reiserecht
     Betreuungsrecht - Verkehrsrecht

     http://www.anwon.net/newsletter.asp
     <a href="http://www.anwon.net/newsletter.asp">Klick</a>

     Abonnieren Sie die Bereiche, die für Sie von Interesse  sind - der
     Bezug ist selbstverständlich kostenfrei.

************************************************************************

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

Kontakt

     mailto:kontakt@anwaltonline.com
     <a href="mailto:kontakt@anwaltonline.com">Kontakt</a>

Kündigen / Abonnieren / Emailänderung

     Um das Abonnement zu kündigen, zu abonnieren oder Ihre Email-Adresse zu
     ändern, besuchen Sie http://www.anwon.net/newsletter.asp
     <a href="http://www.anwon.net/newsletter.asp">Klick</a>

Werbung auf AnwaltOnline

     Erreichen Sie über 22.000 Abonnenten bzw. 200.000 Besucher im Monat!
     mailto:sales@anwaltonline.com
     <a href="mailto:sales@anwaltonline.com">Werbung</a>

Urteilsübersicht zum selberkonfigurieren - kostenlos!

     http://www.anwaltonline.com/goto.asp?x=syndicate
     <a href="http://www.anwaltonline.com/goto.asp?x=syndicate">Klick</a>

Immer aktuell mit dem AnwaltOnline RSS-Feed:

     http://www.anwaltonline.com/rss/rss.xml
     <a href="http://www.anwaltonline.com/rss/rss.xml">RSS</a>

************************************************************************

*5* (P) (C) 2009 AnwaltOnline GbR
                     Inh. A. Theurer & M. Winter
                     Immanuelkirchstraße 5
                     10405 Berlin
                     Fax: 01805 7794 94906
                       0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz;
                       ggf. abweichender Mobilfunktarif

Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger Genehmigung
von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die private, nicht-kommerzielle
Weiterleitung ist ausdrücklich gestattet. Verwendete Markennamen sind
Eigentum des jeweiligen Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur
für den vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.

************************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com
Gespeichert
GTI Verbraucherschutz Forum
« am: Juli 01, 2009, 08:18:50 »

 Gespeichert
Seiten: [1]
  Drucken  
 
Gehe zu:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.11 | SMF © 2006-2009, Simple Machines LLC Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS