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Autor Thema: Zum Widerruf für Verbraucher und Anbieter wichtig!  (Gelesen 420 mal)
Nebula_Moon
Silber
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« am: Oktober 04, 2007, 10:24:22 »

[size=14]Abmahnrisiko vermeiden: Textform iSv. § 126 b BGB:
Reicht ein Bereithalten der notwendigen Informationen beim Fernabsatz (z.B. Widerrufsbelehrung) auf einer Webseite aus?
[/size]

Immer wieder taucht diese Frage auf. Viele sind noch immer der Meinung, dass die auf einer Website eingestellten Informationen der Textform des § 126 b BGB genügen. Schließlich könnten die Webseiten ausgedruckt und gespeichert werden.


>>> mehr


Quelle: www.ragerstel.de



Nebula_Moon  :pc:
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Ich gebe nur Tipps und Hinweise und dies ist keine Garantie für einen Erfolg. Wer rechtlichen Rat möchte wendet sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.
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« am: Oktober 04, 2007, 10:24:22 »

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