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Autor Thema: BGH:Onlinehändler müssen deutlich auf Lieferkosten  (Gelesen 407 mal)
Nebula_Moon
Silber
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« am: Oktober 04, 2007, 14:12:19 »

[size=14]BGH: Onlinehändler müssen deutlich auf Lieferkosten hinweisen
(Az: I ZR 143/04 vom 4. Oktober 2007)
[/size]

Verbraucher müssen bei Bestellungen über das Internet deutlich auf Lieferkosten und Umsatzsteuer hingewiesen werden. § 1 Abs. 2 der Preisangabenverordnung lautet:

§ 1 Abs. 2 PAngVO

(2) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Abs. 2 anzugeben,

>>>mehr


Quelle: www.ragerstel.de


Nebula_Moon  :pc:
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Ich gebe nur Tipps und Hinweise und dies ist keine Garantie für einen Erfolg. Wer rechtlichen Rat möchte wendet sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.
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« am: Oktober 04, 2007, 14:12:19 »

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