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Autor Thema: Abgrenzung privater/gewerblicher Handel bei eBay  (Gelesen 628 mal)
Nebula_Moon
Silber
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« am: Januar 11, 2008, 19:38:50 »

[size=14]Abgrenzung privater/gewerblicher Handel bei eBay[/size]

Mitglieder bei eBay können grundsätzlich auf der Auktionsplattform bei ihrer Anmeldung angeben, ob sie gewerblich oder privat handeln.


Aber wann liegt eigentlich ein gewerblicher, und wann ein privater Handel vor?

Der Übergang ist fließend. Die Einstufung hat selbstverständlich erhebliche Auswirkungen auf die zu beachtenden Informationspflichten. Ein gewerblicher Verkäufer muss seinen Kunden beispielsweise ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen. Als privater Verkäufer ist ein Ausschluss der Gewährleistung möglich. Im Gegensatz zu privaten Verkäufern müssen gewerbliche Verkäufer bei Neuwaren eine Gewährleistung von 24 Monaten, bei Gebrauchtwaren von 12 Monaten einräumen. Gewerbliche Verkäufer tragen grundsätzlich das Versandrisiko gegenüber Verbrauchern. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Sie soll Ihnen nur einen vorläufigen Eindruck verschaffen.


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Quelle: http://www.ragerstel.de/


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Ich gebe nur Tipps und Hinweise und dies ist keine Garantie für einen Erfolg. Wer rechtlichen Rat möchte wendet sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.
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« am: Januar 11, 2008, 19:38:50 »

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