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Autor Thema: Bei Genealogie in die Falle getappt  (Gelesen 3848 mal)
Addonis
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« Antworten #15 am: März 22, 2007, 16:28:11 »

Hallo Anne

Ich habe nicht bezahlt , und kann nur raten dasselbe zu machen habe nur einen Musterbrief  per Einschreiben mit Rückschein nach Frankfurt geschickt.
Seitdem habe ich nichts mehr von diesen Abzockern gehört ,und das ist jetzt auch schon eine ganze weile so .
Was passiert wenn man gar nicht auf die Mahnungen reagiert weiß ich nicht.
Würde mich interessieren ob diese Typen dann weitermachen .
Inkassobüro und so.
Laß dich nicht durch schreiben von diesen Schmarotzern irretieren und einschüchtern.
Schöne Grüße

ADD
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Große Elefanten treibt man auch nur mit kleinen Stöcken
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« Antworten #15 am: März 22, 2007, 16:28:11 »

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Addonis
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Beiträge: 9



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« Antworten #16 am: April 05, 2007, 14:49:51 »

Hallo alle zusammen

Zu früh gefreut !!
Heute kahm ein Brief per Post (kein Einschreiben) von einem "Anwalt??"
Es heißt Inkassodezernat im Internet zu finden unter
http://www.inkassodezernat.de/ Fakt ist sie wollen mein Bestes (Mein Geld)
Der Brief ist weder unterschrieben und außerdem Qualitativ sehr schlecht ausgedruckt.
Eine Telefonnummer ist auch dabei aber es heißt das es untersagt ist dort auch anzurufen (wie blöde ist das denn)
Werde mal weiter im WWW nachschauen was ich sonst so darüber finde .
Wenn irgendjemand schon mehr weiß kann er ja antworten
Gruß A.
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Große Elefanten treibt man auch nur mit kleinen Stöcken
“oldie” - Ex-Mitglied
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« Antworten #17 am: April 05, 2007, 16:15:18 »

Hallo Addonis.

Antwort #11 - 23.02.07 um 08:58:24 v. Addonis
Zitat
Zahlungsziehl auf der Mahnung war der 8.2.07
Am 7.2.07 wurde mein Wiederspruch bei Genealogie de. angenommen .

Schicke dem Anwalt eine Kopie dieses Schreibens. Das sollte genügen.


Gruß "oldie"
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« Antworten #17 am: April 05, 2007, 16:15:18 »

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Addonis
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« Antworten #18 am: April 06, 2007, 00:11:31 »

Das werde ich Sicherheitshalber auch mal machen diese "Anwaltskanzlei " ist meinestwissen nicht beim Bund deutscher Inkassounternehmen gemeldet.
Also evtl. ein Fake, und nur eine Masche an meine hartverdienten Kohlen zu kommen .
Tippt man diese Worte "inkassodezernat.de" ins google bin ich bisher nur auf Zeilen gestoßen die darauf schließen lassen das es sich hierbei um Abzocker handelt.
Was gutes habe ich da nirgends gelesen .
Wenn ich hier auch wieder einene Kopie meines Wiederspruches hinschicke sind das schon wieder über fünf euro für taube Nüsse das kann es nicht Sein .
Nun gut nützt alles nichts
Schöne Ostern und entspannende Feiertage wünscht Add.-
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Große Elefanten treibt man auch nur mit kleinen Stöcken
“oldie” - Ex-Mitglied
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« Antworten #19 am: April 06, 2007, 00:57:29 »

Hallo Addonis.

Zitat
Wenn ich hier auch wieder einene Kopie meines Wiederspruches hinschicke sind das schon wieder über fünf euro für taube Nüsse das kann es nicht Sein .
Nun gut nützt alles nichts
Ein einfaches Einschreiben, das genügt, kostet ca. 2 €.


Gruß "oldie"
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Addonis
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« Antworten #20 am: April 13, 2007, 09:05:01 »

Habe zufällig eine Plattform im Internet entdeckt wo sehr viele Betroffene über Genealogie.de Die Schmittleins und andere Abzockerseiten diskutieren.
Auch sind jedemenge nützliche Tipps dabei
Stelle einfach mal den Link für alle Interessierten hier ein hier ein.
Einfach mal Kopieren und in den Browser einfügen.

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Nebula_Moon  [smiley=siehenubs.gif]
« Letzte Änderung: April 13, 2007, 10:25:48 von Ancalagon » Gespeichert

Große Elefanten treibt man auch nur mit kleinen Stöcken
CHIP-50
Gast
« Antworten #21 am: April 15, 2007, 03:57:34 »

 [laola=laola2.gif] Ordnung muss sein!

Auch wir müssen uns an den Bedingungen halten.  8-)

Was dem einem recht, ist dem anderem billig.  Roll Eyes

CHIP-50
Joachim
« Letzte Änderung: April 15, 2007, 03:58:03 von CHIP-50 » Gespeichert
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« Antworten #22 am: Februar 05, 2009, 14:04:10 »

03.02.2009
Gegenstand der Verfahren waren die hinlänglich berüchtigten Abofallen-Sites gedichte-server.com, grafikarchiv.com und genealogie.de zum Stand September 2007.



OLG Frankfurt (6 U 187/07 und 6 U 186/07):

[size=14]Abofallen-Betreiber täuschen Verbraucher vorsätzlich[/size]

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt sieht in mehreren Abofallen-Seiten eine "arglistige Täuschung" im Sinne des BGB (Paragraf 123, Abs. 1).

http://www.heise.de/newsticker/OLG-Frankfurt-Abofallen-Betreiber-taeuschen-Verbraucher-vorsaetzlich--/meldung/126826
Quelle: Heise online



Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag

Joachim Geburtig
www.geburtig.info
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