Laut der Mitteilung der Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen, hatte sich ein Fehler im Newsletter eingeschlichen. Dieser wurde von uns vor der Veröffentlichung hier im Forum (rot) korrigiert und somit der Beitrag richtig gestellt. Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen
Richard Wagner Straße 14
18055 Rostock
Tel: 0381-448998-0
Fax: 0381-448998-22
Im Internet unter:
http://www.internetrecht-rostock.deIhr Newsletter von internetrecht-rostock.de 7/2009
Rostock, den 13.07.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde von internetrecht-rostock.de,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
anliegend geben wir Ihnen unseren aktuellen Newsletter zur Kenntnis.
Neue Widerrufsbelehrung kommt zum 11.06.2010 - 14 Tage Widerrufsfrist auch bei eBay!
Zum Ende der Legislaturperiode hat der Bundestag Anfang Juli ein neues Widerrufsrecht beschlossen. Das Widerrufsrecht selbst wird zukünftig als Gesetz geregelt und ist somit durch die Rechtsprechung nicht mehr angreifbar. Die neue Widerrufsbelehrung, die auf Grund des Verweises auf verschiedene Normen, die für den Fristbeginn notwendig sind, für den Verbraucher ähnlich unverständlich ist wie die aktuelle, tritt zum 11.06.2010 in Kraft. Nach unserer Kenntnis gibt es keine Übergangsregelung.
Profitieren von der neuen Widerrufsbelehrung werden neben dem Internethandel allgemein, der nicht mehr auf Grund falscher amtlicher Belehrungsmuster Abmahnungen fürchten muss, in erster Linie eBay-Verkäufer. Zukünftig ist eine Widerrufsbelehrung von zwei Wochen sowie die Geltendmachung eines Wertersatzes für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme auch bei eBay möglich.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=296eBay-Rückgabeprozess - deaktivieren oder nicht?
eBay hat aktuell einen automatisierten Rückgabeprozess eingeführt. Dieser ist bei gewerblichen Händlern als aktiviert voreingestellt. Durch den Rückgabeprozess soll es dem Verbraucher erleichtert werden, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen oder sich wegen Mängeln an der Sache an den Verkäufer zu wenden. Rechtlich ist dieser Prozess nicht ganz unumstritten, da eine Begründung gefordert wird.
Wir empfehlen, den eBay-Rückgabeprozess zu deaktivieren und abzuschalten. Die Deaktivierung geschieht unter "Mein eBay>Mitgliedskonto>Einstellungen>Einstellungen für Abwicklung von Rücknahmen".
Zurzeit sind eBay-Händler ohnehin mit erheblichen rechtlichen Nachteilen im Rahmen des Widerrufsrechtes geschlagen, wie bspw. der einmonatigen Widerrufsfrist. Man muss nach unserer Auffassung dem Verbraucher nicht noch eine einfache Widerrufsmöglichkeit auf einem Silbertablett liefern.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=297Anzeige
Die Landbell AG informiert: Novellierte Verpackungsverordnung ab 2009 betrifft alle Versand- und Online-Händler
Ab Januar 2009 sind Versand- und Online-Händler dazu verpflichtet, die von ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungen an einem Rücknahmesystem (Duales System) selbst zu beteiligen. Von vorgelagerten Handelsstufen kann diesmal noch bei Service-Verpackungen verlangt werden. Verpackungen von Versand- und Online-Händlern sind jedoch Verkaufsverpackungen. Somit ist die Verwendung von "vorlizenzierten" Versandverpackungen für diese nicht mehr möglich. Die Landbell AG bietet für jeden Händler von großen Handelsunternehmen bis zum Betreiber eines kleinen Online-Shops und Powerseller eine maßgeschneiderte Recycling-Lösung. Händler können sich einfach und unkompliziert online dem Entsorgungssystem anschließen und sind somit rechtlich abgesichert und vor Geldstrafen und Abmahnungen geschützt.
Weitere Info´s unter
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=222Rechtssicher verkaufen bei eBay, im Internetshop und über Amazon
Internetrecht-rostock.de berät Sie umfassend bei einer rechtskonformen Gestaltung Ihres eBay-Auftritts, Ihres Internetauftritts oder Ihres Verkaufes über Amazon - selbstverständlich mit Update-Service. Fordern Sie einfach ein kostenloses Angebot an und lassen Sie uns unseren Mandantenfragebogen ausgefüllt zukommen.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=217HiTeCo-Abmahnungen sind rechtsmissbräuchlich (LG Rostock)
Die Firma HiTeCo aus Dresden musste sich jetzt aktuell vom Landgericht Rostock sagen lassen, dass sie rechtsmissbräuchlich handelt. Das Landgericht Rostock hat in einer aktuellen Entscheidung vom 19.06.2009 der Firma HiTeCo und deren Anwälte Gewinnerzielungsabsicht unterstellt. Andere Anwaltskollegen berichten im Übrigen, dass auch weitere Gerichte wettbewerbsrechtliche Ansprüche der Firma HiTeCo wegen Rechtsmissbräuchlichkeit zurückgewiesen haben. Es soll ferner ein Strafverfahren anhängig sein.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=298Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie sofort! Rufen Sie einfach an!
Wir beraten Sie gern telefonisch bundesweit zu wettbewerbsrechtlichen, markenrechtlichen oder urheberrechtlichen Abmahnungen. Unser Motto lautet: "Rufen Sie einfach an!" Was wir dann für Sie tun können, erfahren Sie unter
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=299Original-Ware bei eBay wird abgemahnt!
Gerade im Kosmetik- und Parfumbereich rollt gerade eine Abmahnwelle über eBay-Händler hinweg, die darauf hinweisen, dass es sich bei ihren Produkten um Original-Produkte handelt. Es gibt eine Entscheidung, dass der Hinweis, die Ware sei "garantiert echt", als Werbung mit Selbstverständlichkeiten wettbewerbswidrig sein kann. Ob dies für die Angabe der Original-Ware gilt, halten wir jedoch für zweifelhaft.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=263Wie immer aktualisiert: Wer und was wird zurzeit oft abgemahnt?
In unserer Auflistung der aktuellen Abmahnthemen bleibt es bei den Klassikern des Widerrufsrechtes bei eBay, falschen AGB-Klauseln oder fehlenden oder unzureichenden Versandkosteninformationen. Neu hinzugekommen ist die Bewerbung bei eBay mit Original-Ware. Besonders abmahngefährdet sind zurzeit Uhrenverkäufer, Kosmetikanbieter und Anbieter für Anglerbedarf.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=14Wie immer aktualisiert: Unsere Gegnerliste
Ebenfalls aktualisiert haben wir unsere Gegnerliste. Einige Abmahner haben es geschafft, sich innerhalb von kürzester Zeit auf unserer Liste zwei rote Sternchen zu verdienen, d. h. uns liegen mehr als sechs Abmahnungen vor.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=170Ihre Rechtsanwaltskanzlei
Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen
http://www.internetrecht-rostock.de