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Autor Thema: Infos aus der IT-Recht Kanzlei  (Gelesen 335 mal)
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Immer hart an der Grenze


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« am: Juli 23, 2009, 10:23:54 »

*Sehr geehrter Herr Galinsky,*

hiermit erhalten Sie die aktuelle Ausgabe des Newsletters der IT-Recht Kanzlei.

Inhalt:

    * Drohen den Händlern auf eBay Abmahnungen wegen  mangelnder Darstellung von Pflichtangaben via WAP?
    * Werbung für Ärzte: Arztpraxis oder Center of Competence – wie darf ich meine Praxis werbewirksam betiteln?
    * Zum Festpreis: Die IT-Recht Kanzlei bietet gewerblichen eBay- Händlern AGB mit Verbraucherinformationen an
    * OLG Hamburg: § 477 BGB keine Marketingvorschrift und somit bei Werbung mit Garantien nicht anwendbar
    * eBay und der neue Rücknahmeprozess - droht Händlern hier eine Abmahnung?
    * Bundesgerichtshof zu Versandkosten bei Preissuchmaschinen
    * UWG – Schwarze Klausel Nr. 12 - Wenn Verkäufer ihren Kunden Angst machen
    * Preisausschreiben – aber richtig!
    * BGH: Werbeaussage „JEDER 100.EINKAUF GRATIS“ ist nicht wettbewerbswidrig
    * Änderung der Rechtsform schützt den einstigen Einzelhändler nicht vor einmal abgegebener strafbewehrten Unterlassungserklärung
    * Keine Lust auf Abmahnungen? IT-Recht Kanzlei bietet Schutzpakete für rechtssichere Internetpräsenzen an!
    * Werbung für Ärzte: Der Doktor und das UWG – mit welchen Titeln und Bezeichnungen darf ich mich schmücken?
    * UWG - Schwarze Klausel Nr. 11 - Wenn positive Berichterstattung gekauft ist und der Verbraucher davon nichts weiß
    * Zu kurz bemessene Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht verbindlich für Abgemahnten
    * Computer- und Konsolenspiele im Versandhandel und die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes
    * OLG Hamm: Preisnachlass in Form eines Gutscheins muss auch über das Verhältnis von Preis und Preisnachlass informieren
    * Das OLG Hamm bestätigt: Die Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung ist wettbewerbswidrig
    * Werbung für Ärzte: Eine kurze Lektüre des HWG
    * EuGH zur vergleichenden Werbung: Minderwertige Parfums dürfen nicht als Imitation oder Nachahmung von Markenparfums vertrieben werden
    * Widerrufsbelehrungen: Bald nicht mehr abmahnbar
    * UWG – Schwarze Klausel Nr. 10 - Gesetzlich bestehende Rechte sind keine Besonderheit!
    * Pressemitteilung der Landbell AG: Zur „Abmahnung“ des „Vereins gegen Wettbewerbs-Benachteiligung im Internethandel“ (V.g.W.i.I.)
    * Frage des Tages: Kann ein Impressum ohne USt-ID abgemahnt werden?
    * PM des BVOH: Seid umschlungen, Millionen - Schlechte Zeiten für Vertragsstrafforderer
    * Copad vs. Dior: EuGH-Urteil macht müde Markenrechte munter
    * Mediafinanz AG: Hat Willkommensgutscheine für Update-Servicemandanten der IT-Recht Kanzlei
    * Neu: IT-Recht-Kanzlei nun auch in Köln
    * Die Ärztehomepage: Rechtliche Anforderungen für eine weiße Weste


Drohen den Händlern auf eBay Abmahnungen wegen mangelnder Darstellung von Pflichtangaben via WAP?

„Ein Gespenst geht um…“ auf der größten deutschen Internetauktionsplattform eBay. Durch eine fehlende oder unzureichende Darstellung zwingend vorgeschriebener Informations- bzw. Belehrungspflichten auf wap.ebay.de laufen gewerbliche Verkäufer zurzeit Gefahr, abgemahnt zu werden. Spätestens mit der Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (Beschluss vom 06.11.2007; Az.: 6 W 203/06) wurde diese Büchse der Pandora im Bereich des m-commerce geöffnet. Der Erlass neuer Entscheidungen in diesem Feld lohnt es, die Problematik genauer zu betrachten.
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Werbung für Ärzte: Arztpraxis oder Center of Competence – wie darf ich meine Praxis werbewirksam betiteln?

Wie in anderen „freien Berufen“ auch, wird unter Ärzten die eigene Kompetenz gerne anhand von Titeln, Fachqualifikationen und Zusatzbezeichnungen deutlich gemacht. Im medizinischen Bereich ist außerdem eine Tendenz zu wohlklingenden Titeln für den eigenen Arbeitsplatz zu erkennen – nur stellt sich hier die Frage, ob jede Praxis mit geringfügig erweiterter Ausstattung gleich ein „Center of Competence“ sein kann.
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Zum Festpreis: Die IT-Recht Kanzlei bietet gewerblichen eBay- Händlern AGB mit Verbraucherinformationen an

Die IT-Recht Kanzlei bietet eBay-Händlern ab sofort professionell erstellte Standard-AGB mit Verbraucherinformationen für eBay zum Kauf an.
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OLG Hamburg: § 477 BGB keine Marketingvorschrift und somit bei Werbung mit Garantien nicht anwendbar

Wichtiger Beschluss (Az. 3 U 23/09 vom 09.07.2009) des OLG Hamburg, wonach eine Erstreckung der Informationserfordernisse des § 477 BGB auf eine der vertraglichen Willenserklärung des Verkäufers vorausgehende Werbung zumindest dann nicht gegeben sei, wenn es sich bei der werblichen Angabe um eine bloße invitatio ad offerendum handelt.
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eBay und der neue Rücknahmeprozess - droht Händlern hier eine Abmahnung?

„Much ado about nothing“ – die Händler auf Deutschlands größter Internetauktionsplattform eBay sind verunsichert angesichts des neuen Rücknahmeprozesses des Internetauktionsriesen. Sollte man es daher mit Shakespares berühmter Komödie halten und die massiven Drohgebärden im Internet ignorieren oder versteckt sich hinter dem neuen Rücknahmeprozess tatsächlich eine Abmahnfalle für Händler? Der folgende Beitrag möchte die entstandene Problematik beleuchten.
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Bundesgerichtshof zu Versandkosten bei Preissuchmaschinen

Der BGH hat in einer gestern verkündeten Entscheidung zu der Frage Stellung genommen, ob ein Versandhändler, der Waren über eine Preissuchmaschine (Preisvergleichsliste) im Internet bewirbt, dabei auch auf beim Erwerb der Waren hinzukommende Versandkosten hinweisen muss.
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UWG – Schwarze Klausel Nr. 12 - Wenn Verkäufer ihren Kunden Angst machen

Eigentlich wollen Sie nichts kaufen. Dann aber zieht der Verkäufer die emotionale Karte: er behauptet, Ihre persönliche Sicherheit wäre gefährdet, wenn Sie das Produkt nicht kaufen. Sie bekommen ein mulmiges Gefühl und entscheiden sich, dann eben doch zu kaufen. Dabei hat Sie der Verkäufer nach Strich und Faden an der Nase herum geführt – es bestand nie eine Gefahr! Hiergegen wendet sich die Schwarze Klausel Nr. 12 des UWG. Lesen Sie dazu jetzt den dreizehnten Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei.
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Preisausschreiben – aber richtig!

Mal schnell ein Preisausschreiben veranstalten? Vielleicht auch noch mit dem Ziel, nebenbei den Absatz der eigenen Produkte zu fördern? Veranstalter von Preisausschreiben sind gut beraten, ein paar Regeln zu beachten, um keine unnötigen rechtlichen Risiken einzugehen. Welche Regeln besonders wichtig sind, zeigt folgender Beitrag…
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BGH: Werbeaussage „JEDER 100.EINKAUF GRATIS“ ist nicht wettbewerbswidrig

Die Werbung, jeder 100. Kunde erhalte seinen Einkauf gratis, stellt keine unan-gemessene unsachliche Beeinflussung des Durchschnittsverbrauchers dar, weil die Rationalität seiner Kaufentscheidung auch dann nicht völlig in den Hintergrund tritt, wenn er im Hinblick auf die angekündigte Chance eines Gratiseinkaufs möglichst viel einkauf.
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Änderung der Rechtsform schützt den einstigen Einzelhändler nicht vor einmal abgegebener strafbewehrten Unterlassungserklärung

Das OLG Hamm (Urteil vom 30.04.2009; Az.: 4 U 1/09) hat entschieden, dass ein Verstoß des Einzelhändlers gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung auch dann vorliegt, wenn der wettbewerbsrechtliche Verstoß durch eine in der Folge vom Einzelhändler gegründeten GmbH verwirklicht wird.
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Keine Lust auf Abmahnungen? IT-Recht Kanzlei bietet Schutzpakete für rechtssichere Internetpräsenzen an!

Die IT-Recht Kanzlei betreut bereits über 800 Unternehmen und ermöglicht diesen ein rechtssicheres Vertreiben ihrer Waren und/oder Dienstleistungen. Dabei übernimmt die IT-Recht Kanzlei die individuelle anwaltliche Überprüfung der gewerblichen Internetpräsenzen, die weit über die bloße Bereitstellung rechtlicher Standardtexte hinausgeht. Selbstverständlich haftet die IT-Recht Kanzlei, wie andere Rechtsanwaltskanzleien dabei auch für ihre Beratungsleistung, anders als dies regelmäßig bei Anbietern von so genannten Gütesiegeln der Fall ist.
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Werbung für Ärzte: Der Doktor und das UWG – mit welchen Titeln und Bezeichnungen darf ich mich schmücken?


Wie in anderen „freien Berufen“ auch, wird unter Ärzten die eigene Kompetenz gerne anhand von Titeln, Fachqualifikationen und Zusatzbezeichnungen deutlich gemacht. Doch nicht jeder erworbene Titel darf auch „werbewirksam“ nach außen getragen werden – zu groß ist hier die Gefahr, den Patienten zu verwirren, mit der Folge, dass (durchaus auch unabsichtliche) Verstöße gegen das Irreführungsverbot aus dem UWG begangen werden.
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UWG - Schwarze Klausel Nr. 11 - Wenn positive Berichterstattung gekauft ist und der Verbraucher davon nichts weiß

Der Wolf im Schafspelz – wenn Unternehmen ihre Werbung als neutrale Informationen tarnen, fällt es den Verbrauchern schwer, sie überhaupt als Werbung zu erkennen. Das gilt vor allem dann, wenn die Unternehmen die angeblich neutrale Berichterstattung über sich oder ihre Produkte gekauft haben. Für den freien Wettbewerb ist eine solche heimliche Einflussnahme aber gefährlich. Daher verbietet die sog. Schwarze Klausel Nr. 11 ein derartiges Verhalten. Lesen Sie dazu jetzt den zwölften Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei.
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Zu kurz bemessene Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht verbindlich für Abgemahnten

Wenn die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung unangemessen kurz ist, besteht für den Abgemahnten keine Verpflichtung eine Unterlassungserklärung innerhalb dieser Frist abzugeben. Im Übrigen wird dadurch auch keinen Anlass iSv. § 93 ZPO zur Beantragung einer einstweiligen Verfügung gegeben.
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Computer- und Konsolenspiele im Versandhandel und die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes

Wer im Versandhandel Computer- und Konsolenspiele verkauft, muss vor allem die Bestimmungen des Jugendschutzes genau im Auge behalten. Es drohen gerade beim Verkauf von jugendgefährdenden/ jugendbeeinträchtigenden Computer-/ Konsolenspielen Stolpersteine. Dieser Beitrag nimmt zwei aktuelle Entscheidungen zum Anlass, die grundsätzlichen Regelungen der Alterseinstufung bei Computer-/ Konsolenspielen sowie deren Folgen und die besonderen Anforderungen für den Versandhandel vorzustellen.
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OLG Hamm: Preisnachlass in Form eines Gutscheins muss auch über das Verhältnis von Preis und Preisnachlass informieren

Bei einem Preisnachlass in Form eines Gutscheins hat der Werbende anzugeben, welchen Einlösewert der Gutschein hat, auf welche Waren- und Dienstleistungskäufe und welchen Mindesteinkaufswert er sich bezieht und in welchem Zeitraum er eingelöst werden muss. Zur klaren und eindeutigen Einschätzung des Preisnachlasses ist auch die Angabe der Preise jedenfalls der Größenordung nach erforderlich, so das OLG Hamm.
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Das OLG Hamm bestätigt: Die Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung ist wettbewerbswidrig

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 02.07.2009 – Az. I-4 U 43/09 – seine bisherige Rechtsprechung weiter gefestigt und die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung als wettbewerbswidrig eingestuft.
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Werbung für Ärzte: Eine kurze Lektüre des HWG

„Ärzte-Werbung“ ist schon seit langem ein rege diskutiertes Reizthema – und vor allem ein Thema, zu dem es viele Meinungen gibt, von denen die wenigsten der juristischen Realität entsprechen. Um diesen Komplex einmal von allen Seiten zu beleuchten, ein solides Basiswissen zu schaffen und die gröbsten Fehler aufzuzeigen, startet die IT-Recht Kanzlei die Serie „Werbung für Heilberufe und Heilverfahren“.
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EuGH zur vergleichenden Werbung: Minderwertige Parfums dürfen nicht als Imitation oder Nachahmung von Markenparfums vertrieben werden

Der Inhaber einer Marke kann die Verwendung einer Vergleichsliste verbieten, in der die Ware eines Dritten als Imitation einer seiner Waren dargestellt wird. Der aufgrund einer solchen Vergleichsliste durch den Werbenden erzielte Vorteil ist das Ergebnis eines unlauteren Wettbewerbs und daher als unlautere Ausnutzung zu betrachten, so der EuGH.
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Widerrufsbelehrungen: Bald nicht mehr abmahnbar

Für Online-Händler sicherlich eine Riesenerleichterung: Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht verabschiedet. Unternehmer, die für ihre Belehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht die neuen Muster verwenden, müssen künftig keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen mehr fürchten.
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UWG – Schwarze Klausel Nr. 10 - Gesetzlich bestehende Rechte sind keine Besonderheit!

Wenn, dann müssen Verbraucher offen und ehrlich über ihre Rechte informiert werden. Erzeugt ein Verkäufer bei seinen Kunden den Eindruck, gesetzlich vorgeschriebene Rechte seien besondere Rechte, die er ihnen etwa aus Kulanz einräumt, so handelt er wettbewerbswidrig. Das regelt die sog. Schwarze Klausel Nr. 10. Lesen Sie dazu jetzt den elften Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei.
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Pressemitteilung der Landbell AG: Zur „Abmahnung“ des „Vereins gegen Wettbewerbs-Benachteiligung im Internethandel“ (V.g.W.i.I.)

Landbell distanziert sich vollumfänglich vom Schreiben des „Vereins gegen Wettbewerbs-Benachteiligung im Internethandel“ (V.g.W.i.I.) / Online-Händler sollten die von dem Verein ausgesprochenen Mahnungen ignorieren /Forderungen nicht seriös, Ansprüche und Legitimation des Vereins mehr als fragwürdig.
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Frage des Tages: Kann ein Impressum ohne USt-ID abgemahnt werden?

Ja, so weist wortfilter.de auf ein aktuelles Urteils des OLG Hamm vom 02.04.2009 hin, wonach schon eine unterlassene Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) im Impressum der Webseite eines gewerblichen Verkäufers ausreicht, um abgemahnt zu werden.
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PM des BVOH: Seid umschlungen, Millionen - Schlechte Zeiten für Vertragsstrafforderer

Landgericht Dresden entschied: Wer seinen Onlineauftritt rechtsanwaltlich überprüfen lässt, schuldet bei zuvor abgegebener Unterlassungserklärung keine Vertragsstrafe. OLG Hamm bestätigt: Wer zuvor anwaltlichen Rat einholt, handelt nicht vorsätzlich.
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Copad vs. Dior: EuGH-Urteil macht müde Markenrechte munter

Viele Markeninhaber schreiben für den Handel mit ihren Waren konkrete Vertriebswege vor, um den elitären Charakter ihrer Waren zu erhalten. Inwieweit diese Bindung zulässig ist und ob es Ausnahmen gibt, waren sich die deutschen Gerichte bislang nicht einig. Jetzt hat der EuGH mit Urteil vom 23.04.2009 (Az. C-59/08) ein richtungsweisendes Urteil gefällt.
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Mediafinanz AG: Hat Willkommensgutscheine für Update-Servicemandanten der IT-Recht Kanzlei


Update-Servicemandanten der IT-Recht Kanzlei, deren Internetpräsenzen durch die Schutzpakete der Kanzlei bereits vor Abmahnungen geschützt werden, können nun einen weiteren Vorteil in Anspruch nehmen. Der Osnabrücker Inkassodienstleister mediafinanz AG schenkt allen Mandanten der IT-Recht Kanzlei, die sich neu bei der mediafinanz  registrieren, einen Willkommensgutschein im Wert von 50 Euro auf sämtliche Auskünfte und Ermittlungsdienstleistungen.
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Neu: IT-Recht-Kanzlei nun auch in Köln

Die IT-Recht-Kanzlei wächst weiter. Wir freuen uns, Ihnen unsere Leistungen nun auch an einem zweiten Standort anbieten zu können. Die IT-Recht-Kanzlei fusioniert mit der im gewerblichen Rechtschutz spezialisierten Kölner Kanzlei Kneller.
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Die Ärztehomepage: Rechtliche Anforderungen für eine weiße Weste

Genau wie die Shop-Seiten von Onlinehändlern unterliegt auch die Onlinepräsenz eines Arztes den gängigen gesetzlichen Anforderungen. Zusätzlich zu den üblichen Angaben wie etwa Impressum und Datenschutzerklärung sind für den Onlineauftritt des Arztes weitere Bestimmungen wie die Berufsordnung der Ärzte (BOÄ) und vor allem das Heilmittelwerbegesetz (HWG) zu beachten, um einen rechtssicheren Onlineauftritt zu gewährleisten.
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Mit freundlichen Grüßen
Ihre IT-Recht Kanzlei
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« am: Juli 23, 2009, 10:23:54 »

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